RS OGH 2025/11/18 4Ob245/00h; 1Ob191/09h; 10Ob46/25z

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Rechtssatz

Wenn gegen nur einen Miteigentümer als Störer wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen wird, liegt kein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vor; die Passivlegitimation des Störers ist zu bejahen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114280

Im RIS seit

24.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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