Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Margit S*****, 2. Dr. Eveline M*****, 3. Dr. Bernd M*****, 4. Dr. Andrea K*****, alle vertreten durch Dr. Hansjörg Mader und Mag. Robert Mader, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Einverleibung von Eigentumsrechten, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1995 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs Villach, auf der das Gebäude B***** 3 errichtet ist. Die Beklagte ist seit 1994 Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude B***** 5. In der südwestlichen Ecke des Hauses B***** 5 befindet sich im Halbstock ein ca 10 m² großer Raum, der nur über das Haus B***** 3 zugänglich ist. Es besteht keine direkte Verbindung von diesem Raum zu den übrigen Teilen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine P*****, vertreten durch Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner Anwaltssocietät in Linz, gege... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 816/6 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 656 m2, auf dem das Haus S***** steht. Mit Vereinbarung vom 28. 11. 2006 haben sich die Antragsteller wechselseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, dessen Verbücherung sie mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehren. Dem Grundbuchsantrag ist weder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid noch... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §509ABGB §825 AGBG §94 FKrntGVG 2000 §8 Abs1 litbKrntGVG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung von Fruchtgenussrechten bedarf auch dann der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß § 8 Abs 1 lit b Krnt GVG 2002, wenn sich die Miteigentümer einer Liegenschaft gegenseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht einräumen. § 8 Abs 2 Krnt GVG 2002 statuiert für einen solchen Fall keine Ausnahme von der Genehmig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 231 einer Katastralgemeinde im Salzburger Land mit dem Grundstück 585, auf dem eine Quelle entspringt. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 118 und 345 derselben Katastralgemeinde. Auf der Liegenschaft EZ 345 errichtete er eine Hütte, die mit Wasser aus einer auf dem Grundstück 585 entspringenden Quelle versorgt wird. Auf diesem Grundstück verlegte er eine zur Ableitung des Wassers erforderliche Wasserleitung. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §357ABGB §361ABGB §362ABGB §479ABGB §612
Rechtssatz: Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen. Entscheidungstexte 1 Ob 125/01s Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §1323 BWEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung stellt gegenüber schlichtem Miteigentum, selbst wenn eine Benützungsregelung bestanden haben sollte, nicht nur eine qualitative, auszugleichende Verbesserung, sondern ein rechtliches aliud dar. Eine Naturalrestitution kommt daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbEO §249EO §331 DABGB §297 AABGB §361ABGB §415ABGB §825 E
Rechtssatz: Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §825 AABGB §829GBG §10
Rechtssatz: Unter Miteigentum versteht man die Teilung des Rechtes an der ungeteilten Sache nach Bruchteilen dergestalt, dass jedem Miteigentümer die gleichen Befugnisse an der Sache zustehen, er aber über seinen Anteil nach Belieben verfügen kann. Es steht daher jedem Miteigentümer grundsätzlich auch das Recht auf Benutzung der gemeinsamen Sache zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §361ABGB §523 CaWEG 1948 §1WEG 1948 §5WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §15 Abs1
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentümer steht nicht nur das Recht auf Unterlassung jegleicher sein ausschließliches Verfügungsrecht beeinträchtigender Handlungen zu, sondern auch alle übrigen Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Freiheit des Eigentums ergeben, somit auch jener auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes. (Hier: Anspruch des Miteigent... mehr lesen...
Der Kläger hat zunächst vom Beklagten 2600 S als Ersatz für ihm durch den Beklagten im Jahre 1945 gestohlene zwei Stück Rinder verlangt, nach Bestreitung seiner aktiven Klagslegitimation jedoch sein Klagebegehren auf 1300 S im Hinblick auf die zwischen ihm und seiner Gattin bestehende allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden eingeschränkt. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil erkannt, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht hat den Klagsan... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, Erhard F*****, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 244 Grundbuch K*****, zu welchem Grundbuchkörper auch die Grundstücke Nr 122/1 Baufläche mit Wohnhaus Nr 157 und Nr 209/1 Garten gehörten. Der Vorbesitzer dieser Liegenschaft war Adam F*****, der Vater des Beklagten. Mit Kaufvertrag vom 26. 2. 1920 verkaufte Adam F***** die obgenannten beiden Grundstücke samt dem Wohnhaus Nr 157 an Valentin S*****; für die beiden Grundstücke wurde eine neue Einlagezahl 712 G... mehr lesen...