Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen H***** M*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. G***** S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die als Rechtsanwältin nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) Sachwalterin wendet sich gegen ihre Bestellung zur Sachwalterin und führt zur Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses aus, die zweitinstanzliche Entscheidung stehe in Widerspruch zur Entscheidung 10 Ob 18/08g, wonach Rechtsanwälte und Notare nur bei der Notwendigkeit der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten der behinderten Person ... mehr lesen...
Norm: ABGB §280ABGB §281 BB-VG Art18
Rechtssatz: Weder § 280 noch § 281 ABGB verletzen die in Art 18 B-VG enthaltenen rechtsstaatlichen Erfordernisse. Entscheidungstexte 1 Ob 116/03w Entscheidungstext OGH 27.05.2003 1 Ob 116/03w 7 Ob 105/08d Entscheidungstext OGH 28.05.2008 7 Ob 105/08d Vgl auch; Beisatz: Zur Recht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d7AußStrG §78 BAußStrG §129ABGB §280
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Person als Verlassenschaftskurator in einer bestimmten Verlassenschaftssache zur Besorgung der in § 129 AußStrG geregelten Angelegenheiten im Sinn des § 280 ABGB geeignet oder aus ganz bestimmten, nach Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz noch abzuklärenden Gründen ungeeignet ist, hat keine über den Anlaßfall hinausgehende Bedeutung. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §280 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 280 ABGB idF Art I Z 5 BG BGBl 1983/136 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102522 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000ABG00280_9600000_001 mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 19. September 1988, GZ 2 SW 13/83-18, wurde in dem auf Anregung des für die Abteilung 7 dieses Gerichtes zuständigen Rechtspflegers von Amts wegen eingeleiteten Verfahren für Katharina S*** Max M***, Immobilientreuhänder in Salzburg, gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB zum Sachwalter zur Besorgung der Verwaltung des Vermögens der Betroffenen sowie der Erledigung deren Angelegenheiten bei Behörden bestellt. Das Erstgericht ging dabe... mehr lesen...
Begründung: Johann E***, geboren am 29. Juli 1945, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mittersill vom 5. April 1973, GZ L 3/73-2, wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Zum Kurator für ihn wurde Helmut K***, ÖBB-Beamter, 5723 Uttendorf Nr. 245, bestellt. Gemäß Art X Z 3 Abs 1 des Sachwalterschaftsgesetzes, BGBl. 1983/136, steht daher Johann E*** einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (zur Besorgung aller Angelegenheiten) bestellt wurde. Der seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer Mitteilung des Pflegeheimes B*** vom 21. Juli 1986 leitete das Erstgericht ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters für Dipl.Ing. Arnold B*** ein. Da die Frau des Betroffenen, Renate B***, erklärte, sie sei nicht bereit, das Amt eines vorläufigen Sachwalters bzw. dann eines Sachwalters zu übernehmen und auch ihre Kinder seien hiezu nicht bereit, wurde Leopoldine K*** zur einstweiligen Sachwalterin bestellt. Am 16. April 1987 führte das Erstge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte den Notariatssubstituten Dr. Josef S*** zum Sachwalter für die Betroffene zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB). Es begründete seinen Beschluß mit folgenden Feststellungen: Johanna P*** ist nach einem Schlaganfall (Gehirninsult) hochgradig halbseitig, und zwar rechts gelähmt. Es besteht eine senso-motorische Aphasie. Sie ist außerstande zu einem fließenden Gedankengang und zeigt bei der intellektuellen Erfassung und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte in dem gegen den Betroffenen anhängigen Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters Rosa S*** vom Verein für Sachwalterschaft in Klagenfurt zum einstweiligen Sachwalter im Sinne des § 238 Abs. 1 AußStrG. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs des Betroffenen gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß keine Folge. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Revisionsrekurs des Betroffenen, dessen Ausführungen erkennen lasse... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §280ABGB §281AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Beim Kreis jener Personen, welche zum Sachwalter bestellt werden können, ist dem Gericht ein auf das Wohl der behinderten Person zugeschnittener Ermessensspielraum eingeräumt. Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorinstanzen übereinstimmend der Ansicht waren, dass wegen notwendiger Rechtskenntnisse ein Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen sei. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. Maximilian G*****, Rechtsanwalt in *****, als Sachalter für Ferdinand B***** zur Besorgung folgender Angelegenheiten: Jede Art von Verfügung über die Rechte an der Liegenschaft EZ *****, KG *****, einschließlich deren Nutzung oder Verwertung; Kreditgeschäfte jeder Art; Einleitung und Durchführung von Verfahren jeder Art vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden; Eingehen und Auflösung von Bestandverträgen, Änderung, Nutzung oder Verwertung der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §280JN §109JN §109aJN §112
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Gerichtes des letzten Aufenthaltes des Pflegebefohlenen ist dann gegeben (JMV vom 11.08.1914, RGBl Nr 209), wenn das nach den sonstigen Vorschriften über die Zuständigkeit zuständige Gericht nicht oder nur unverhältnismäßig schwer zu ermitteln wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 232/69 Entscheidungstext OGH 18.11.1969 ... mehr lesen...
Die Ehe Dris. Gottfried I. mit Erika E. wurde am 9. Juli 1963 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen die am 30. Dezember 1957 geborene Isabella und der am 10. Februar 1960 geborene Bernhard. Nach der Scheidung blieben die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Mutter beantragt nunmehr namens der beiden Kinder, den Vater wegen Geisteskrankheit zu entmundigen und führt eine Reihe von Fakten an, aus denen die Geisteskrankheit hervorgehen soll. Das ... mehr lesen...