Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Cousin des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 7. 2. 2000 übertrug der Kläger eine Liegenschaft in St. P***** in das Alleineigentum des Beklagten. Mit Beschluss des Bezirksgerichts W***** vom 7. 9. 2007 wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Kläger zur Vertretung in einem anhängigen Verlassenschaftsverfahren bestellt. Aufgrund einer Mitteilung eines Dritten beauftragte das Pflegschaftsgericht einen Sachverständigen mit der Klärung der Fr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §223ABGB §224ABGB §282AußStrG §9 CAußStrG §93 ff
Rechtssatz: Die Erforschung und Sicherstellung des Vermögens eines von einem Sachwalterschaftsverfahren Betroffenen erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 222 bis 224 ABGB. Die Inventur und Schätzung des Vermögens hat in sinngemäßer Anwendung der §§ 93 ff AußStrG zu erfolgen. Nur der Besitz und nicht das Eigentum ist wesentlich dafür, ob eine Sache in das Inventar aufzunehmen is... mehr lesen...
Norm: ABGB §222AußStrG §97 C
Rechtssatz: Auch ein anhängiger Rechtsstreit über strittige Eigentumsfragen an einer Sache bildet für das Sachwalterschaftsgericht kein Hindernis, eine bloß auf den Besitzstand abstellende und daher vorläufige Entscheidung über die Aufnahme dieser Sache in das Inventar über das Vermögen der Betroffenen zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 530/95 Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Nach rechtskräftiger Erledigung des Begehrens der beklagten Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens (6 Cg 194/91 des Landesgerichtes Innsbruck) ist das mit Beschluss des Erstgerichts vom 10. 6. 1961 unterbrochene Verfahren vom Revisionsgericht wiederaufzunehmen (§ 546 Abs 2 ZPO). Zu 2.: Die Verlassenschaft nach einem am 23. 6. 1986 gestorbenen selbständigen Zahntechniker bestand in erster Linie aus der Einrichtung seines zahntechnischen Labors. Der vom B... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §245AußStrG §129AußStrG §145 CAußStrG §193 A
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht wie auch jedes andere zur Aufsicht über die Tätigkeit der gesetzlichen Vertreter berufene Gericht hat nicht nur zu prüfen, ob die angestrebte Genehmigung eines Rechtsgeschäfts überhaupt zulässig und erforderlich ist, sondern auch, ob sie im wirtschaftlichen Ergebnis für den Pflegebefohlenen günstig ist, das Rechtsgeschäft also in allen seinen Pun... mehr lesen...
Begründung: Johann B*****, ursprünglich Landwirt, nunmehr Pensionist, wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. Oktober 1987 unter Sachwalterschaft gestellt. Zum Sachwalter wurde sein Schwager *****, der zuvor schon einstweiliger Sachwalter war, mit folgendem Kreis von Angelegenheiten bestellt: Verwaltung des Vermögens, Verwaltung der Einkünfte, Vertretung vor Ämtern und Behörden. Der Behinderte ist seit 10. Mai 1975 mit Stefanie B***** verheiratet. Dieser Ehe entstammt der am ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16.Oktober 1987, ON 15, wurde die Obsorge für das Kind der Mutter übertragen. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.November 1987, 24 Cg 364/86, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Am 17.Juni 1988 brachte die Minderjährige, vertreten durch ihre Mutter, mit pflegschaftsbehördlicher Genehmigung gegen ihren Vater beim Landesgericht Klagenfurt eine Klage auf Herausgabe des Pfandbriefes der Lan... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §245AHG §1 Cd1aAußStrG §2 Abs1 AAußStrG §193
Rechtssatz: Die Aufgabe des Pflegschaftsgerichtes beziehungsweise Vormundschaftsgerichtes besteht nicht nur darin, die Gesetzmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit der vom Vormund getroffenen oder in Aussicht (beziehungsweise nicht in Aussicht) genommenen Maßregeln zu prüfen; das Gericht kann deshalb auch bindende Weisungen für Geschäfte geben, die nicht schon zu ihrer Gültigk... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß des am 6.März 1968 verstorbenen Vaters der Klägerin, Alois N***, wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 23.Oktober 1968 der am 25.Februar 1961 geborenen und damals somit noch minderjährigen Klägerin und deren Bruder Kurt N*** je zur Hälfte eingeantwortet. Im Hauptinventar dieses Nachlasses ist unter den Aktiven auch ein nicht bewertetes Anwartschaftsrecht des Erblassers auf die Übertragung der Liegenschaften EZ 5... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §229Geo §285 Abs2
Rechtssatz: Bei Einlagebüchern kann die Sicherstellung entweder durch Gerichtserlag oder durch Sperre und Verwahrung bei einer Sparkasse, die in diesem Falle Gerichtserlagstelle ist, erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 606/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 3 Ob 606/77 4 Ob 502/85 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §282AußStrG §129
Rechtssatz: Grundsätze der Führung einer Vermögenskuratel zur Verwaltung des erblosen Nachlasses nach Beendigung der Abhandlung. Entscheidungstexte 6 Ob 263/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 263/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008099 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §223AußStrG §1 B3bAußStrG §2 Abs1EGEO Art27EO §378a
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des Art 27 EGEO, es hätten dort, wo schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der EO geltende Normen die Bewilligung einzelner Sicherungsmaßregeln für zulässig erklärten, bezüglich der zu treffenden Maßnahmen und des Verfahrens die Bestimmungen der EO über EV Anwendung zu finden, wurde der im § 2 Abs 1 AußStrG festgelegte Grundsatz der amtswegig... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich vom 2. Juli 1947, Z. 7390/1 5 D, wurde der Männergesangverein H. gemäß § 24 VereinsG. aufgelöst, weil in den Statuten nationalsozialistisches Gedankengut enthalten sei und der Verein den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes daher nicht mehr entspreche. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 4. Dezember 1947, P 642/47-4a, wurde Rudolf H. gemäß § 276 ABGB. zur Sicherung des Vermögens des aufgelösten Männergesangver... mehr lesen...