Norm: ABGB §154aABGB §212 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Entgegennahme eines Zustellstückes stellt keine Verfahrenshandlung dar. Entscheidungstexte 3 Ob 2040/96p Entscheidungstext OGH 27.03.1996 3 Ob 2040/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102764 Dokumentnummer JJR_19960327_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §154aABGB §212 Abs4ZPO §6ZPO §7FBG §15 Abs1
Rechtssatz: §§ 6 und 7 ZPO gelten sinngemäß im Verfahren außer Streitsachen. Kann demnach ein Mangel der gesetzlichen Vertretung beseitigt werden, so hat das Gericht gemäß § 6 Abs 2 ZPO zwingend einen Sanierungsversuch zu unternehmen. Erst wenn der Versuch einer Behebung des Mangels der Vertretungsmacht scheitert, darf ein Rekurs (als unwirksame Prozesshandlung) zurückgewiesen werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154aABGB §212 Abs4ABGB idF KindNamRÄG 2013 §208 Abs4
Rechtssatz: Das durch Zuvorkommen begründete alleinige Vertretungsrecht gilt in einer Pflegschaft für das Verfahren über einen Antrag bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung. Das rechtzeitige Rechtsmittel des nach der Zuvorkommensregel von der Vertretung im konkreten Verfahren (Verfahrensabschnitt) ausgeschlossenen gesetzlichen Vertreters kann hinsichtlich des Vertretungsmangels ... mehr lesen...
Begründung: Für den minderjährigen Michael ist die eheliche Mutter obsorgeberechtigt und der Jugendwohlfahrtsträger, derzeit das Amt für Jugend und Familie für den 15.Bezirk der Stadt Wien (folgend: AJF 15), Unterhaltssachwalter. Dem Antrag des Vaters, seine zuletzt mit monatlich S 2.460 festgesetzte (ON 90) Unterhaltsverpflichtung für den Minderjährigen ab 1.8.1990 auf S 500 herabzusetzen, stimmte das AJF 15 zu, stellte aber für die beiden jüngeren Geschwister des Minderjährigen ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das uneheliche Kind der Irmgard D*** und des Matthias K***. Auf ihren Antrag wurde die Mutter mit Beschluß vom 4.8.1980 (AS 3) gemäß § 198 Abs.2 (alt) ABGB zum Vormund und die Bezirkshauptmannschaft (Jugendamt) Salzburg-Umgebung gemäß § 198 Abs.3 (alt) ABGB zum besonderen Sachwalter des Kindes für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bestellt. Am 20.11.1989 beantragte das Jugendamt eine Erhöhung des vom Vater zu leistenden Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 Abs4ABGB idF KindNamRÄG 2013 §208 Abs4
Rechtssatz: Der § 212 Abs 4 ABGB ist auch auf den Fall anzuwenden, dass die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag der Mutter gemäß § 198 Abs 3 (alt) ABGB zum Unterhaltssachwalter des Kindes bestellt wurde. Es besteht daher konkurrierende Vertretungsbefugnis. Die Mutter ist zur Stellung eines weiteren Unterhaltserhöhungsantrages für einen späteren Bemessungszeitraum berechtigt. ... mehr lesen...