Begründung: Die Wahleltern schlossen am 30. 11. 2005 einen Vertrag über die Annahme an Kindes statt (Inkognitoadoption) mit dem mj Wahlkind, das durch den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten wurde. Das Wahlkind befand sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Adoptionsvertrages bereits praktisch von Geburt an sechs Monate in Pflege der Wahleltern, entwickelte sich sehr gut und altersentsprechend. Es besteht eine liebevolle Beziehung zwischen dem Minderjährigen und der Adoptivm... mehr lesen...
Norm: ABGB §163a Abs1ABGB §181 Abs2
Rechtssatz: Macht die Mutter von dem ihr in § 163a Abs 1 letzter Halbsatz ABGB eingeräumten Recht, den Namen des Vaters nicht zu nennen, Gebrauch („Schweigerecht"), so entfällt das Zustimmungsrecht des leiblichen Vaters zur Adoption in sinngemäßer Anwendung des § 181 Abs 2 dritter Fall ABGB. Das Schweigerecht der Mutter, das als fundamentales Recht gewertet wird, ist nämlich einerseits ein kaum zu überwindend... mehr lesen...
Begründung: Sergio Adam G***** ist der am ***** in Q*****, Provinz B*****, Argentinien, geborene Sohn der unverheirateten argentinischen Staatsbürgerin Ana Carolina S*****, geboren am *****. Er ist argentinischer Staatsbürger; als sein leiblicher Vater ist im Geburtsregister Sergio Palka G***** eingetragen. Im Juli 1996 reiste die Mutter mit ihrem Kind nach Österreich; Sergio Palka G***** erteilte zur Ausreise seine bis 15. 11. 1996 befristete Zustimmung. Mutter und Kind leben s... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs2
Rechtssatz: Damit das rechtliche Gehör eines Zustimmungsberechtigten nur im engen Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle entfällt, ist besonders streng zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Entfall des Zustimmungsrechts gemäß § 181 Abs 2 ABGB vorliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 133/00p Entscheidungstext OGH 23.05.2000 4 Ob 133/00p Veröff: SZ 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzung des § 181 Abs 2 ABGB ist im Hinblick auf die weitreichenden Folgen des Rechtsinstituts der Adoption erst bei qualifizierter unbekannter Abwesenheit verwirklicht. Entscheidungstexte 4 Ob 133/00p Entscheidungstext OGH 23.05.2000 4 Ob 133/00p Veröff: SZ 73/84 4 Ob 148/11k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Welche Unterschreitung des genannten Zeitraumes als noch geringfügig im Sinne des § 181 Abs 2 ABGB angesehen werden kann, wird im Gesetz nicht ausgedrückt, sodaß es nicht offenbar gesetzwidrig sein kann, wenn die Untergerichte eine Unterschreitung um etwa vier Monate noch als geringfügig werteten. Entscheidungstexte 3 Ob 556/83 Entsche... mehr lesen...