RS OGH 2000/5/23 4Ob133/00p, 4Ob148/11k

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Veröffentlicht am 23.05.2000
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Norm

ABGB §181 Abs2

Rechtssatz

Die Voraussetzung des § 181 Abs 2 ABGB ist im Hinblick auf die weitreichenden Folgen des Rechtsinstituts der Adoption erst bei qualifizierter unbekannter Abwesenheit verwirklicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113729

Im RIS seit

22.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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