RS OGH 2000/5/23 4Ob133/00p

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Veröffentlicht am 23.05.2000
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Norm

ABGB §181 Abs2

Rechtssatz

Damit das rechtliche Gehör eines Zustimmungsberechtigten nur im engen Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle entfällt, ist besonders streng zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Entfall des Zustimmungsrechts gemäß § 181 Abs 2 ABGB vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113730

Dokumentnummer

JJR_20000523_OGH0002_0040OB00133_00P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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