Entscheidungen zu § 180 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2002/1/28 2Ob7/02x

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2002

RS OGH 1999/10/22 1Ob252/99m, 2Ob7/02x, 2Ob279/08f, 4Ob214/13v, 2Ob28/15d

Norm: ABGB §180 Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §193 Abs2
Rechtssatz: Eine Annahme an Kindesstatt gemäß § 180 Abs 2 2. Fall ABGB ist auch dann möglich, wenn eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende natürliche Beziehung zwischen dem Wahlkind und dem Annehmenden schon besteht und deren Altersunterschied 16 Jahre nur geringfügig unterschreitet (hier um einen Monat). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1999

TE OGH 1999/10/22 1Ob252/99m

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1999

TE OGH 1997/7/8 10Ob212/97t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

RS OGH 1997/7/8 10Ob212/97t

Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d1ABGB §180 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung, wonach der Altersunterschied zwischen Wahlvater und (präsumptivem) Wahlkind von knapp zwölfeinhalb Jahren die in § 180 Abs 2 ABGB normierte Mindestdifferenz von (hier) sechzehn Jahren nicht mehr geringfügig unterschreitet, ist von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig und begründet keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1992/3/10 5Ob1516/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus T*****, geboren am 30. April 1974, ***** vertreten durch seine Mutter Ilse B*****, ebendort, wegen Bewilligung einer Adoption, infolge außerordentlichen Rekurses des Wahlvaters Roland B*****, Barkeep... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1992

RS OGH 1992/3/10 5Ob1516/92, 10Ob212/97t, 2Ob279/08f

Norm: ABGB §180 Abs2
Rechtssatz: Bei einer geringfügigen Unterschreitung kann es sich niemals um einen Zeitraum von Jahren, sondern doch nur um ganz geringfügige Zeiträume handeln; eine Unterschreitung des Altersunterschiedes um drei Jahre ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 1516/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 1516/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1992

TE OGH 1988/2/9 4Ob512/88

Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung der Annahme des mj. Oliver N***, geb. 26. August 1980, an Kindesstatt durch seinen unehelichen Vater Johann C*** als Wahlvater und dessen Ehegattin Natalie C*** als Wahlmutter mit der
Begründung: ab, zwischen der am 3. April 1965 geborenen Wahlmutter und dem Wahlkind bestehe nur ein Altersunterschied von (etwa) fünfzehn Jahren. Wenn das Wahlkind ein leibliches Kind des Ehegatten des Annehmenden sei, genüge zwar gemäß § 180... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1988

RS OGH 1983/7/6 3Ob556/83, 4Ob512/88, 1Ob252/99m, 2Ob7/02x

Norm: ABGB §180 Abs2 Satz2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob der im § 180 Abs 2 zweiter Satz ABGB genannte Altersunterschied von sechzehn Jahren eine absolute Grenze darstellt oder ob auch hier, wie bei der Altersgrenze des § 180 Abs 2 erster Satz ABGB eine geringfügige Unterschreitung dieses Zeitraumes unbeachtlich ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind bereits eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob556/83, 4Ob512/88

Norm: ABGB §180 Abs2 zweiter Satz
Rechtssatz: Man kann den zweiten Satz so lesen, daß der gesamte erste Satz gilt und nur an die Stelle des Altersunterschiedes von achtzehn Jahren in den im zweiten Satz genannten Fällen der Altersunterschied von sechzehn Jahren tritt, oder man kann aus dem Fehlen eines ausdrücklich wiederholten Zusatzes über die geringfügige Unterschreitung schließen, daß der Altersunterschied von sechzehn Jahren in keinem Fall... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

Entscheidungen 1-10 von 10