RS OGH 1988/2/9 3Ob556/83, 4Ob512/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1983
beobachten
merken

Norm

ABGB §180 Abs2 zweiter Satz
  1. ABGB § 180 heute
  2. ABGB § 180 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 180 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Rechtssatz

Man kann den zweiten Satz so lesen, daß der gesamte erste Satz gilt und nur an die Stelle des Altersunterschiedes von achtzehn Jahren in den im zweiten Satz genannten Fällen der Altersunterschied von sechzehn Jahren tritt, oder man kann aus dem Fehlen eines ausdrücklich wiederholten Zusatzes über die geringfügige Unterschreitung schließen, daß der Altersunterschied von sechzehn Jahren in keinem Fall mehr unterschritten werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048749

Dokumentnummer

JJR_19830706_OGH0002_0030OB00556_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten