Begründung: Die Eltern und ihre beiden ehelichen Kinder Nemanja, geboren am *****, und Marijana S*****, sind Staatsbürger von Serbien und Montenegro (vor Februar 2003 Bundesrepublik [Rest-]Jugoslawien); die Eltern, die beide der serbisch-orthodoxen Kirche angehören, haben gemeinsam mit ihren Kindern ihren ständigen Aufenthalt in Wien. Nach seinem Vorbringen ist der Vater ein auf Dauer im Inland niedergelassener Gastarbeiter; er verfügt über eine unbefristete Niederlassungsbewillig... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Jakob S***** ist das außerehelich geborene Kind der Tanja S*****, geboren am *****, und des Ömer Y*****, geboren am *****. Bei der Mutter besteht eine angeborene Hirnleistungsschwäche an der Grenze zur leichten geistigen Behinderung (IQ 81). Sie besuchte nach vier Jahren Volksschule und vier Jahren Allgemeine Sonderschule zwei Mal eine einjährige Handelsschule und arbeitete dann als angelernte Schneiderin. Seit Juni 1999 befindet sie sich auf ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Julia D*****, geboren am 27. Mai 1998 und Sarah D*****, geboren am 14. August 1999, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Ing. Andreas D*****, vertreten durch Mag. DDr. Paul G. Hopmeier, Rechtsa... mehr lesen...
Begründung: Die drei Minderjährigen (im Folgenden kurz Paul, David und Max genannt) sind wie ihre Eltern schwedische Staatsbürger. Eltern und Kinder hielten bzw halten sich seit mehr als 5 Jahren in Österreich auf. Die Ehe der Eltern wurde 1999 in Schweden (durch das Bezirksgericht Stockholm) geschieden. Nach der Scheidung haben die Eltern am 23. 12. 1999 vor dem Erstgericht die Vereinbarung getroffen, dass die Obsorge für alle drei Kinder künftig der Mutter allein zukomme, bei de... mehr lesen...
Begründung: Simon H***** ist das uneheliche Kind von Nicole H***** und Alexander B*****, die bis zum Frühjahr 1999 eine Lebensgemeinschaft unterhielten. Das Kind befand sich seit seiner Geburt in Pflege und Erziehung der Mutter. Seit dem Auszug des Vaters aus der gemeinsamen Wohnung hielt sich das Kind durchschnittlich ca zwei bis drei Tage pro Woche beim Vater auf und übernachtete auch bei ihm. Vom 28. 2. 2001 bis 29. 3. 2001 befand sich die Mutter in Untersuchungshaft. Während ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht, oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist in jedem Falle ausschließlich dessen Wohl maßgebend. Im Spannungsverhältnis zwischen Elternrechten und dem - richtig beurteilten - Kindeswohl haben erstere zurückzutreten (JBl 1996,714; 1 Ob 172/01b; 4 Ob 186/01h; 6 Ob 148/02m uva). Die Entscheidung, wem die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens liegt nicht vor. Vom Rekursgericht verneinte angebliche Verfahrensmängel erster Instanz sowie solche, die nicht bereits im Rekurs aufgezeigt wurden, können im Revisionsrekurs nicht neuerlich mit Erfolg geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963). Nach den Feststellungen der Vorinstanzen kann keine Rede davon sein, dass die Mutter durch ihr Begehren auf Obsorgezuteilung die ... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die beiden Mädchen wurde gemäß § 176a ABGB idF vor dem Kindrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 2001 dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger übertragen; die Minderjährigen wurden bei Pflegeeltern untergebracht (§ 186 ABGB). Die Obsorge für die beiden Mädchen wurde gemäß Paragraph 176 a, ABGB in der Fassung vor dem Kindrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 2001 dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger übertragen; die Minderjährigen wurden bei Pflegeeltern untergebracht... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige Martina P***** ist die am 21. 9. 1996 außer der Ehe geborene Tochter der Sabine P*****, geboren am 8. 12. 1975 und des Norbert P*****, geboren am 25. 8. 1976. Die Eltern wohnen mittlerweile mit ihrem zweiten Kind, dem am 25. 9. 1999 geborenen Sohn Thomas P***** in Salzburg und haben bereits am 3. 7. 1998 die Ehe geschlossen, wodurch die Minderjährige Martina legitimiert wurde. Bis September 1997 lebte sie bei der Mutter. In dieser Zeit hielten sich die ... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §177
Rechtssatz: Die in §177 ABGB idF KindRÄG 2001 vorgesehene Obsorge beider Eltern ist auch in Abänderung bestehender Obsorgeregelungen möglich, bei denen ein Elternteil auf Grund des im Zeitpunkt des früheren Ehescheidungsverfahrens geltenden §177 ABGB allein mit der Obsorge betraut wurde. Eine derartige Änderung setzt allerdings zwingend eine Vereinbarung der Eltern über die Abänderung der bisherigen alleinigen O... mehr lesen...
Der am 14. 5. 1986 geborene Daniel und der am 23. 6. 1989 geborene David sind eheliche Kinder. Die Ehe ihrer Eltern wurde am 18. 10. 1995 im Einvernehmen geschieden. Seither kommt der Mutter auf Grund des pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs die Obsorge allein zu. Mit Schriftsatz vom 3. 7. 2001 beantragte der Vater die "Teilnahme an der Obsorge in allen Angelegenheiten gemäß § 167 Abs 2 ABGB". Er wolle auf Grund der neuen Gesetzeslage die Mitverantwortung für... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben getrennt; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Beide Elternteile beantragten zunächst die Übertragung der alleinigen Obsorge jeweils an den Antragsteller. In der Folge zog die Mutter ihren Antrag in Ansehung ihres Sohnes zurück, was sie damit begründete, dass dieses (Adoptiv-)Kind bereits mehrere Trennungen habe verkraften müssen, und sie ihm eine abermalige Trennung von seinem heimatlichen Wohnsitz ersparen wolle. Daraufhin ... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der Ehescheidung der Eltern haben diese am 27. 7. 1999 gemäß § 55a Abs 2 EheG die Vereinbarung geschlossen, dass hinsichtlich der drei Kinder in Hinkunft der Kindesmutter die Pflege und Erziehung allein zustehe. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluss vom 2. 11. 1999 zu P 70/99z-5, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Etwas mehr als ein Jahr später stellte der Vater den Antrag auf Entzug des Sorgerechtes für alle drei mj Kinder und führte zur
Begründung: aus, die ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Diese lassen sich hier wie folgt zusammenfassen: Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zur Obsorgerechtsentscheidung: Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Regelung der Besuchsrechtsausübung steht, ist die Zulässigkeit der Anfechtung gesondert zu prüfen (vgl SZ 45/117; RPflSlgG 1755; AnwBl 1993, 344 [Graff]; 8 Ob 265/97x; 3 Ob 20/00p). Sie ist zu verneinen. Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Rege... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 21. September 1993 gemäß § 55a EheG geschieden. Nach dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgen-Ver- gleich kam die Obsorge für den am 1. Mai 1985 geborenen Minderjährigen sowie dessen drei Jahre jüngeren Bruder der Mutter allein zu. Erstmals am 2. Februar 1996 beantragte der Vater die Übertragung der Obsorge für beide Kinder an ihn, weil sich insbesondere der Minde... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des 14-jährigen Nino, des neunjährigen Josef und des fünfjährigen Romano wurde am 4. 1. 2000 einvernehmlich geschieden. In der iSd § 55a Abs 2 EheG geschlossenen schriftlichen Vereinbarung kamen die Eltern ua dahin überein, dass die Obsorge für die drei Kinder dem Vater übertragen werde und diesem in Hinkunft allein zustehe. Eine Regelung des Besuchsrechts der Mutter wurde vorbehalten. Die Ehe der Eltern des 14-jährigen Nino, des neunjährigen Jose... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 14 Abs 1 AußStrG ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 14, A... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen ist geschieden; die Obsorge für den Minderjährigen sowie dessen Schwester, der am 22. 9. 1985 geborenen Nadja, kam nach dem Scheidungsfolgenvergleich dem Vater zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 4. 1. 2001, 2 P 2493/95v-74, wurde die Obsorge für die Schwester des Minderjährigen dem Vater entzogen und der damals in Bad Vöslau wohnhaften Mutter übertragen. Der Minderjährige verblieb vorerst bei seinem im Sprengel de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Mutter behauptet, der angefochtene Beschluss sei nichtig, weil ein gemäß § 20 Z 5 JN ausgeschlossener bzw zumindest befangener Richter Mitglied des Rekurssenats gewesen sei. Dazu ist bloß auf den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 4. 4. 2001, GZ 10 Nc 25/01i-3, zu verweisen, wonach der in den Schriftsatz über den außerordentlichen Revisionrekurs aufgenommene "Ablehnungsantrag" rechtskräftig zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter wurde mit dem Beschluss über die Regelung des Besuchsrechtes verpflichtet, die Kinder jeweils zu Beginn der Besuchszeit dem Vater ausgehbereit zu übergeben (ON 15 und 76). Mit Beschluss vom 21. 8. 1997, ON 120, verhängte das Erstgericht über die Mutter nicht nur die mit Beschluss vom 11. 12. 1996, ON 76, angedrohte Geldstrafe von S 8.000,- (wegen Vereitelung der Besuchsrechtsausübung) und drohte eine weitere in Höhe von S 16.000,- an, sondern hielt auch re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalles, der keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG idF WGN 1989 zuerkannt werden kann (8 Ob 586/90 = ÖA 1991, 54 = ÖA 1992, 22; RIS-Justiz RS0007101 mit zahlreichen Entschei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Revisionsrekurswerber angestrebte Änderung der Obsorgeverhältnisse kommt nach ständiger Rechtsprechung, da sie mit einer Entziehung der Elternrechte verbunden ist, nur als äußerste Notmaßnahme in Frage (SZ 65/84 uva) und bedarf besonders wichtiger
Gründe: , die im Interesse des Kindes eine so einschneidende Maßnahme dringend geboten erscheinen lassen, weil andernfalls das Wohl des pflegebefohlenen Kindes gefährdet ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 5. 11. 1999 (rechtskräftig seit 9. 12. 1999) wurde die Ehe der Eltern geschieden. Beide Elternteile beantragten, ihnen die Obsorge über die mj. ehelichen Kinder Daniel, geb. 24. 3. 1986, Birgit, geb. 20. 1. 1988 und Mathias, geb. 4. 3. 1991, zu übertragen. Schon während aufrechter Ehe war es so, dass die Kinder die schulfreie Zeit fast ausschließlich bei den Großeltern väterlicherseits verbrachten, wo sie nach der Schule ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben getrennt, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Beide Elternteile beantragten zunächst die Übertragung der alleinigen Obsorge jeweils an den Antragsteller. In der Folge zog die Mutter ihren Antrag in Ansehung ihres Sohnes zurück, was sie damit begründete, dass dieses Kind bereits mehrere Trennungen habe verkraften müssen, und sie ihm eine abermalige Trennung von seinem heimatlichen Wohnsitz ersparen wolle. Daraufhin stellte da... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde letztlich gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Nach dem Inhalt des - in Ansehung der Kinder am 8. Februar 2000 pflegschaftsbehördlich genehmigten - Scheidungsvergleichs kommt die Obsorge für beide Kinder der Mutter allein zu, dem Vater wird ein detailliert geregeltes Besuchsrecht eingeräumt. Die Mutter beabsichtigt, mit beiden Kindern nach Madrid zu übersiedeln, um dort eine Stelle bei einer PR-Firma anzutreten. Die Vor... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß § 55a EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den ehelichen minderjährigen Angelo O***** an die Kindesmutter pflegschaftsbehördlich genehmigt und dieser lebte dann im Haushalt seiner Mutter. Mit Beschluss vom 7. Dezember 1993 wurde die im Zusammenhang mit der Scheidung der Ehe der Eltern gemäß Paragraph 55 a, EheG vereinbarte Übertragung der Obsorge für den e... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden ehelichen Kinder (der mj. Michael ist jetzt sechs, seine Schwester Rebecca fünf Jahre alt) leben seit drei Jahren in Österreich. Seit einem Jahr bewohnen sie eine 97 m2 große Mietwohnung in Braunau am Inn. Der Vater verdient als Elektriker bei den Stadtwerken monatlich rund 17.000 S. Die aus der Schweiz stammende Mutter, die Schweizer Staatsangehörige ist, sprach stark dem Alkohol zu; einige Monate nach einer Entziehungskur von März bis Mai 1999 w... mehr lesen...