Entscheidungen zu § 159 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE OGH 2005/7/11 7Ob141/05v

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Entscheidung | OGH | 11.07.2005

RS OGH 2005/7/11 7Ob141/05v

Norm: ABGB idF vor dem FamErbRÄG 2004 §158ABGB idF vor dem FamErbRÄG 2004 §159ZPO §21
Rechtssatz: Eine Streitverkündung im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren an den präsumtiven außerehelichen Vater ist weder gesetzlich verpflichtend noch zweckmäßig im Sinn des § 21 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 141/05v Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 141/05v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.2005

TE OGH 1991/5/15 1Ob543/91

Begründung: Mit zwei am 18.9.1990 beim Prozeßgericht eingelangten Schriftsätzen erklärte die Mutter des beklagten Kindes im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren 1 C 33/90 des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten, die Ablehnung des Verhandlungsrichters (der auch Gerichtsvorsteher des Prozeßgerichtes ist) wegen Befangenheit (ON 7) und beantragte weiters die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowie die Bestellung eines Prozeßk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.05.1991

RS OGH 1991/5/15 1Ob543/91

Norm: ABGB §159ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Die Mutter des beklagten Kindes, die auf dessen Seite dem Ehelichkeitsbestreitungsverfahren beitritt ist als streitgenössische Nebenintervenientin anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 543/91 Entscheidungstext OGH 15.05.1991 1 Ob 543/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1991

RS OGH 1988/9/13 5Ob529/88

Norm: ABGB §159ZPO §17 A
Rechtssatz: Berufungsrecht der als Nebenintervenientin beigetretenen Kindesmutter in Ehelichkeitsbestreitungsverfahren, weil das Urteil nach der Beschaffenheit des strittigen Rechtsverhältnisses auch ihr gegenüber gewirkt hätte, ohne daß die Rechtskrafterstreckung durch positive Gesetzesanordnung verfügt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 529/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1988

TE OGH 1985/7/30 7Ob638/84 (7Ob639/84)

Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Vaterschaft ist auf Seite der beiden beklagten Kinder der Vater jenes schon vor der Klagseinbringung verstorbenen Mannes als Nebenintervenient beigetreten, der von der Mutter als natürlicher Vater der Kinder angegeben worden war. Nachdem das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichts dem Kurator der Kinder zugestellt und von diesem nicht angefochten worden war, wurde der verstorbene Sohn des Nebeninterveni... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.07.1985

RS OGH 1985/7/30 7Ob638/84 (7Ob639/84), 7Ob141/05v

Norm: ABGB §159ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist der von der Mutter als natürlicher Vater angegebene Mann nicht streitgenössischer Nebenintervenient. Entscheidungstexte 7 Ob 638/84 Entscheidungstext OGH 30.07.1985 7 Ob 638/84 Veröff: SZ 58/130 = EvBl 1985/155 S 720 7 Ob 141/05v Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.1985

TE OGH 1984/3/15 6Ob529/84

Der Kläger begehrte von der Beklagten die Bezahlung des Betrages von 204 801.82 S und führte zur Begründung: im wesentlichen aus: Die zwischen ihm und der Beklagten im Jahre 1966 geschlossene Ehe sei im Jahre 1980 einverständlich geschieden worden. Das am 26. 12. 1967 geborene Kind Hanspeter habe als eheliches Kind gegolten, so daß den Kläger insbesondere die Pflicht zur Unterhaltsleistung getroffen habe. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 10. 12. 1981 sei jedoch rechtskräft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1984

TE OGH 1972/3/1 1Ob35/72

Die minderjährige Helga U wurde am 12. 2. 1969 als Tochter der Ingeborg U geboren, deren am 28. 1. 1960 mit dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber Wolfgang U geschlossene Ehe am 9. 971 rechtskräftig geschieden wurde. Ein Rechtsstreit über die Bestreitung der ehelichen Geburt des Kindes ist anhängig, jedoch wurde über das entsprechende Klagebegehren noch nicht rechtskräftig entschieden. Ingeborg U beantragte am 7. 6. 1971, sie für ihre Kinder, also auch die minderjährige Helga, zur Ko... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.03.1972

RS OGH 1972/3/1 1Ob35/72, 7Ob731/79, 6Ob794/80, 6Ob529/84

Norm: ABGB §138 Abs1 Satz2ABGB §141 IAABGB §142 EABGB §159 a
Rechtssatz: Der Zweck des § 159 a ABGB ist es, das Kind in seinem Familienstand und in allen sich aus der Ehelichkeit ergebenden Rechten zu schützen und damit insb auch den laufenden Empfang des Unterhaltes durch denjenigen, für dessen eheliche Vaterschaft die Vermutung des § 138 Abs1 ABGB spricht, zu gewährleisten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1972

RS OGH 1957/3/20 3Ob118/57

Norm: ABGB §158ABGB §159
Rechtssatz: Stirbt der Ehemann der Mutter nach Einbringung der Bestreitungsklage, so ist sein Bestreitungsrecht nicht erloschen. Entscheidungstexte 3 Ob 118/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 3 Ob 118/57 Veröff: RZ 1957,72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048122 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1957

TE OGH 1955/1/26 3Ob8/55

Am 2. Oktober 1953 brachte der Kläger zu 1 Cg 826/53 des Landesgerichtes Linz eine Klage auf Bestreitung der ehelichen Geburt des am 14. Juli 1953 geborenen Kindes Georg N. ein, mit der Behauptung, die Mutter des Kindes habe in der kritischen Zeit ehebrecherische Beziehungen mit Michael R. unterhalten. Diesen Ehebruch habe sie ihm brieflich eingestanden. Er selbst habe keine geschlechtlichen Beziehungen zu seiner Frau während dieser Zeit unterhalten, da er auswärts beschäftigt gewesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1955

RS OGH 1955/1/26 3Ob8/55, 1Ob514/53, 1Ob238/60

Norm: ABGB §156 CcABGB §159FamRAnglV §6ZPO §237 CZPO §411 Be
Rechtssatz: Bedeutung und Wirkung einer Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht im Illegitimitätsprozeß. Entscheidungstexte 1 Ob 514/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 1 Ob 514/53 Ähnlich 3 Ob 8/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 8/55 Veröff: SZ 28... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1955

RS OGH 1953/6/17 3Ob359/53, 3Ob388/53, 6Ob298/65

Norm: ABGB §159
Rechtssatz: Ein Bestreitungsurteil hat deklarative Wirkung. Mit der Feststellung der Unehelichkeit gilt das Kind von der Geburt an als unehelich. Dementsprechend beseitigt diese Feststellung auch rückwirkend die Unterhaltspflicht des Ehemannes. Wird die Ehelichkeit angefochten, so gilt das Kind für die Vergangenheit sowohl im Verhältnis zum Ehemann als im Verhältnis zu Dritten als unehelich. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1953

TE OGH 1952/1/23 1Ob66/52

Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 436 S. Sie habe während des Bestandes ihrer Ehe mit Otto Baldus Sch. den mj. Martin Sch. im Ehebruch empfangen. Sie sei nach § 1295 ABGB. verpflichtet, dem Kläger, der Kollisionskurator des Minderjährigen gewesen sei, die Kosten des Prozesses zur Bestreitung der ehelichen Geburt zu ersetzen. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Ehebruch und dem Entstehen dieser Kosten sei zu bejahen. Infolge Berufung der Beklagten änderte das B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.01.1952

TE OGH 1949/12/28 3Ob436/49

Die Klägerin stellt das Begehren, festzustellen, daß die am 23. Mai 1903 durch nachfolgende Ehe zwischen Bernhard W. und Anna Josefine W. erfolgte Legitimierung des beklagten Erblassers zu Unrecht geschah und dieser der uneheliche Sohn des Josef August Th. sei. Das Erstgericht gab diesem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht infolge Berufung der beklagten Verlassenschaft abwies. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Recht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.12.1949

Entscheidungen 1-16 von 16