Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Forderungen eines Energieversorgungsunternehmens aufgrund der Lieferung von Energie unterliegen der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB (hier: Forderung auf Entrichtung eines Netzbereitstellungsentgeltes bzw eines erhöhten Netzbereitstellungsentgeltes). Entscheidungstexte 2 Ob 74/07g Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 74/07g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Forderungen eines Energieversorgungsunternehmens aufgrund der Lieferung von Energie unterliegen der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB (hier: Forderung auf Entrichtung eines Netzbereitstellungsentgeltes bzw eines erhöhten Netzbereitstellungsentgeltes). Entscheidungstexte 2 Ob 74/07g Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 74/07g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z6
Rechtssatz: Die mit der Schaffung der Bestimmung des § 1486 ABGB verbundene Absicht des Gesetzgebers, aus dem Bedürfnis der Rechtssicherheit für bestimmte Forderungen eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, weil typischerweise gerade bei diesen Geschäften nach längerer Zeit Beweisschwierigkeiten auftreten, trifft nach Ansicht des erkennenden Senates auch auf Forderungen eines Privatdetektivs wegen Entlohnung seiner Leistung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z6
Rechtssatz: Die mit der Schaffung der Bestimmung des § 1486 ABGB verbundene Absicht des Gesetzgebers, aus dem Bedürfnis der Rechtssicherheit für bestimmte Forderungen eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, weil typischerweise gerade bei diesen Geschäften nach längerer Zeit Beweisschwierigkeiten auftreten, trifft nach Ansicht des erkennenden Senates auch auf Forderungen eines Privatdetektivs wegen Entlohnung seiner Leistung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486WrKAG §45
Rechtssatz: Der auf Grund schlüssiger privatrechtlicher Vereinbarung die Sonderklassegebühren verteilende Primar ist rechnungslegungspflichtig, allerdings, weil er insoweit den Dienstgeber substituiert, nur innerhalb der Verjährungsfrist des § 1486 ABGB. Entscheidungstexte 9 ObA 89/05m Entscheidungstext OGH 03.08.2005 9 ObA 89/05m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ABGB §1486
Rechtssatz: Eine nicht nach Verrichtung "in gewissen Abteilungen" erstellte Teilrechnung, die vereinbarungsgemäß "nach Maßgabe des prozentuellen Baufortschritts" gelegt werden kann, unterliegt nicht der gesonderten Verjährung; eine gesonderte Verjährung dieser Teilrechnung kommt lediglich insoweit in Betracht, als der Unternehmer durch Zeitablauf den Anspruch auf derartige Abschlagszahlungen verliert; der Unternehmer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung vo... mehr lesen...