Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine 1973 gegründete GmbH. Ihre Gesellschafter sind zu je einem Drittel die Wirtschaftskammer Salzburg, das Land Salzburg und die Stadtgemeinde Salzburg. In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ließ die Klägerin in mehreren Bauabschnitten Hallen errichten, in denen sie ein Ausstellungszentrum betreibt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten war Mitglied der Ausführungsgemeinschaft/Generalunternehmerin, die von 1976 bis 1977 die Ausstellungshall... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1485ABGB §1488ABGB §1497 IABGB §1502
Rechtssatz: Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über das Bestehen einer Grunddienstbarkeit stehen als Ablaufhemmung einer Rechtsverjährung entgegen, wenn das behauptete Recht nach deren Scheitern innerhalb angemessener Frist klageweise geltend gemacht wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Verjährung infolge bloßen Nichtgebrauchs des Rechts (§§ 1479, 1485 ABGB) oder u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ruth F*****, vertreten durch Dr. Michael Kaufmann, Rechtsanwalt in Dornbirn, wider die beklagte Partei Margarethe R*****, vertreten durch Dr. Franz Bernhard, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch Neulengbach, bestehend aus dem Grundstück 38 Baufläche Haus Neulengbach 32, zugunsten dieser Liegenschaft ist auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Neulengbach vom 15. Dezember 1940, A 264/38-9, die Dienstbarkeit des Geh-, Fahr- und Viehtriebsrechtes über das Grundstück 122/1 Garten einverleibt, das zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 34 Grundbuch Neulengbach gehört. Diese ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentgel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte unter Berufung auf ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht das Urteil, die Beklagte sei schuldig, Zug um Zug gegen einen Wiederkaufspreis von S 576.413,20 binnen 14 Tagen in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin auf die im einzelnen genannte Liegenschaft in der Stadt S***** einzuwilligen. Das Wiederkaufsrecht sei mit den Rechtsvorgängern der Beklagten vereinbart worden und könne auch jetzt noch geltend gemacht werden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 1. 1976 richtete die beklagte Partei an die protokollierte Firma O***** Werbe- und Ausstellungsgesellschaft m. b. H. & Co KG (in der Folge kurz "Firma O*****" genannt) und an den Verein Österreichisches B***** (in der Folge kurz "B*****" genannt) Anbote zum Abschluss von Factoring-Verträgen. Diese Anbote wurden je mit Schreiben vom 27. 1. 1976 angenommen. Auf Grund dieser Verträge traten sowohl die Firma O***** als auch das B***** alle ihre Forderunge... mehr lesen...
Die Klägerin vereinbarte im Jahre 1977 mit der A Ges. m. b. H. & Co. KG (in der Folge kurz "A" genannt) eine Flugreise nach T und übergab am 5. Dezember 1977 als Anzahlung einen Scheck über 50 000 S. Nach der getroffenen Vereinbarung sollte am 20. Dezember 1977 pro Reiseteilnehmer ein weiterer Betrag von je 2000 S überwiesen werden. Die gesamte noch offene Forderung betrug 125 000 S. Die Flugreise sollte im Jahre 1978 stattfinden. Mit Abtretungsanzeige der Firma A vom 5. Dezembe... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVcABGB §921ABGB §1394ABGB §1396ABGB §1485
Rechtssatz: Wurde dem Zessionar eine Vorleistung aus dem Grundgeschäft erbracht und dieser auf die nur unter Voraussetzung ihres Rechtsbestandes Anspruch, was zumindest dann der Fall ist, wenn ihm eine Forderung aus einem bestimmten Vertrag abgetreten wurde und der aus dem ihm bekannten Vertrag erkennen mußte, daß diese Forderung von der nachträglichen Einbringung eine Gegenleistung abh... mehr lesen...
Die Kläger sind Inhaber verschiedener Fischereirechte, die im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft B (OÖ) unter Revier M Revierblattzahl 31, in den für diesen Rechtsstreit interessanten Teilen wie folgt eingetragen sind: "H- und U-Bach (2 km) Begrenzung: ..... f), H- und U-Bach (2 km lang), derselbe endet in der Nähe des Müllers in S 67". Die Kläger beantragten im Jahre 1967 bei der Bezirkshauptmannschaft B die Beschreibung und Begrenzung des Fischwassers zu berichtigen, damit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1472ABGB §1485
Rechtssatz: Die vierzigjährige Verjährungsfrist nach §§ 1472 und 1485 ABGB kommt allen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes, also auch einer Stadtgemeinde, zugute. Entscheidungstexte 1 Ob 146/67 Entscheidungstext OGH 13.07.1967 1 Ob 146/67 Veröff: JBl 1969,91 6 Ob 119/74 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1479ABGB §1485ABGB §1488
Rechtssatz: Eine Widersetzlichkeit gegen die Ausübung einer Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn sich der verpflichtete Teil der tatsächlichen Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt. Er kann sich aber nicht einer nicht in Anspruch genommenen Dienstbarkeit im Sinne des § 1488 ABGB widersetzen. Die Frist der dreijährigen Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkt der Widersetzlich... mehr lesen...
Mit dem Urteil des Erstgerichtes wurde 1. auf Grund des von dem Beklagten gestellten Zwischenantrages auf Feststellung festgestellt, daß die im C-Blatt der Liegenschaft EZ. 552/II, Katastralgemeinde S., zugunsten der Gp. 366/3 in EZ. 557/II, Katastralgemeinde S., einverleibte Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges an der Westgrenze der Gp. 366/1 in einer Breite von 3 m erloschen ist, 2. das Klagebegehren des Inhaltes, der Beklagte als Eigentümer der Gp. 366/1 in EZ. 552/II, Katastralgem... mehr lesen...