Entscheidungen zu § 1480 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Erkenntnis 2004/2/25 G76/01

Entscheidungsgründe: I. 1. Das Oberlandesgericht Innsbruck stellte aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gegen ein Teilurteil des Landesgerichtes Innsbruck den Antrag, §72 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung vom 6. Juli 1938 DRGBl. 1938 I 807 (in der Folge: EheG) als verfassungswidrig aufzuheben. Diesem beim Verfassungsgerichtshof zu G76/01 protokollierten Antrag liegt der folgende Sachverhalt zugrund... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.02.2004

RS Vfgh 2004/2/25 G76/01

Index: 20 Privatrecht allgemein20/02 Familienrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2ABGB §1480EheG §72VfGG §15 Abs1 und Abs2
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der im Ehegesetz normierten einjährigen Frist für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zur allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist für Unterhaltsansprüche im ABGB; keine sachliche Rechtfertigung der Schlechterstellung gesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2004

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