Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin begehrte, den Beklagten zur Einwilligung in die bücherliche Abschreibung einer Teilfläche seiner Liegenschaft und in deren Zuschreibung zur Liegenschaft der Klägerin zu verpflichten. Sie habe ihre Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 1. 2004 gekauft. Sie und die Voreigentümer ihrer Liegenschaft hätten das Eigentum an der strit... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen aneinander. Im wiederaufzunehmenden Verfahren 7 C 463/96w des Erstgerichtes wurde der Kläger (und dortige Beklagte) mit Urteil des Erstgerichtes vom 27. 8. 1997, das mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 22. 4. 1998 bestätigt wurde, schuldig erkannt, die an der Außenseite des entlang der gemeinsamen Grenze führenden Zaunes befestigten Plakate mit der Aufschrift "Privatgrund, Parken bis auf Widerruf gestattet! Benützung auf eig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Zweitklägerin (und Zweitwiderbeklagten) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 46 mit den Grundstücken (GSt) Nr 55 und 44. Zur Beurteilung der Frage, ob das Eigentum an einem etwa 160 m2 großen, nach dem Grundkataster und der Mappe zum GSt 55 gehörigen Grundstreifen (im folgenden nur strittige Teilfläche) an der gemeinsamen Grenze den beiden Klägern und Widerbeklagten (im folgenden nur Kläger) als nunmehrigen Eigentümern der Liegenschaft mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte hat in der Berufung nicht gerügt, daß das Erstgericht das Verfahren nicht wiedereröffnet hat. Da das Berufungsgericht demnach den nunmehr behaupteten Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens gar nicht wahrnehmen durfte, liegt schon aus diesem Grund kein Mangel des Berufungsverfahrens vor (s Kodek in Rechberger, ZPO § 503 Rz 3 mwN). Ob eine Beweiswiederholung notwendig war, ist ein - unüberprüfbarer - Ak... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Klägerin im Eigentum der Liegenschaft EZ 671 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/5 und 440/4 räumten den Rechtsvorgängern des Beklagten im Eigentum der Liegenschaft EZ 616 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/3 und 440/1 mit Kaufvertrag vom 20.7.1931 das Recht der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges und des Viehtriebes dergestalt ein, daß die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 5/3 und 440/1 sowie deren Hausgenossen und alle sonstigen auf dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §480 ABGB §1462 ABGB §1466 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1462 ABGB §1466 ABGB §1477 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1462 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 1466 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1462 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1462 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz:
Kann dem Entlehner das Begehen und Befahren des g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer des Grundstückes 6204/3 (EZ 4263) KG Lustenau. Der Beklagte ist Alleineigentümer des Grundstückes 6211/3 (EZ 6554) KG Lustenau und hat darauf in den letzten Jahren das Haus in der Büngenstraße 41, errichtet. Das Grundstück des Beklagten grenzt an seiner Westseite an die Büngenstraße, an seiner Ostseite an das Grundstück des Klägers, das keine direkte Verbindung zur Büngenstraße hat. Der Kläger erbaute sein Haus in der Forststraß... mehr lesen...
Norm: ABGB §1462 Satz1 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1462 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz: Die Aufzählung des § 1462 Satz 1 ABGB ist kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460 ABGB §1461 ABGB §1462 ABGB §1477 ABGB § 1460 heute ABGB § 1460 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1461 heute ABGB § 1461 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Der Kläger ist seit dem Jahre 1952 Eigentümer der Liegenschaft EZ X, bestehend aus der Parzelle 398/43 (mit Ausnahme einer kurzfristigen Unterbrechung im Jahre 1968). Der Rechtsvorgänger des Klägers, sein Vater, hatte diese Liegenschaft im Jahre 1922 erworben. Der Beklagten gehört die östlich angrenzende Liegenschaft EZ Y mit der Parzelle 398/29. an die östlich die der Wilhelmine P gehörige Liegenschaft EZ Z mit den Grundstücken 398/31 und 20 anschließt. Die entlang der Grundstücke... mehr lesen...
Norm: ABGB §1462 ABGB §1477 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1462 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 1477 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1462 ABGB § 1462 heute ABGB § 1462 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1462 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz: Der Bestandnehmer kann die Bestandsache nicht ersi... mehr lesen...
Norm: ABGB §319 ABGB §480 ABGB §1462 ABGB § 319 heute ABGB § 319 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 480 heute ABGB § 480 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...