Entscheidungen zu § 1462 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2006/3/9 6Ob32/06h

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Entscheidung | OGH | 09.03.2006

TE OGH 2002/4/18 6Ob186/01y

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Entscheidung | OGH | 18.04.2002

TE OGH 1999/6/29 1Ob13/99i

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Entscheidung | OGH | 29.06.1999

TE OGH 1995/10/24 4Ob1654/95

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Entscheidung | OGH | 24.10.1995

TE OGH 1990/6/20 1Ob597/90

Begründung: Die Rechtsvorgänger der Klägerin im Eigentum der Liegenschaft EZ 671 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/5 und 440/4 räumten den Rechtsvorgängern des Beklagten im Eigentum der Liegenschaft EZ 616 KG Feldbach mit den Grundstücken 5/3 und 440/1 mit Kaufvertrag vom 20.7.1931 das Recht der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges und des Viehtriebes dergestalt ein, daß die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 5/3 und 440/1 sowie deren Hausgenossen und alle sonstigen auf diesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1990

TE OGH 1986/7/10 6Ob604/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer des Grundstückes 6204/3 (EZ 4263) KG Lustenau. Der Beklagte ist Alleineigentümer des Grundstückes 6211/3 (EZ 6554) KG Lustenau und hat darauf in den letzten Jahren das Haus in der Büngenstraße 41, errichtet. Das Grundstück des Beklagten grenzt an seiner Westseite an die Büngenstraße, an seiner Ostseite an das Grundstück des Klägers, das keine direkte Verbindung zur Büngenstraße hat. Der Kläger erbaute sein Haus in der Forststraße ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1986

RS OGH 1986/7/10 6Ob604/86, 5Ob36/10w, 2Ob11/10x, 3Ob216/18p, 7Ob97/21x

Norm: ABGB §1462ABGB §1466ABGB §1477
Rechtssatz: Die Verweisung auf den Ersitzungstitel beschränkt die Geltung dieser Vorschrift auf die eigentliche Ersitzung, wogegen die uneigentliche Ersitzung die Rechtsmäßigkeit des Besitzes gar nicht voraussetzt. Entscheidungstexte 6 Ob 604/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 6 Ob 604/86 Veröff: EvBl 1987/134 S 498 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1986

RS OGH 1986/7/10 6Ob604/86

Norm: ABGB §480ABGB §1462ABGB §1466
Rechtssatz: Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach § 1462 ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus. Entscheidungstexte 6 Ob 604/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 6 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1986

RS OGH 1986/7/10 6Ob604/86, 3Ob168/01d

Norm: ABGB §1462
Rechtssatz: Kann dem Entlehner das Begehen und Befahren des geliehenen Grundstückes nicht verboten werden, solange das Leiheverhältnis Bestand hat, so übt er damit während dieses Zeitraumes bloß ein zur Ersitzung einer inhaltsgleichen Dienstbarkeit nicht geeignetes vertragliches und damit schuldrechtliches Gebrauchsrecht aus. Dadurch ist die Ersitzung vom Beginn des Leiheverhältnisses an unterbrochen. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1986

RS OGH 1984/8/31 1Ob661/84, 6Ob604/86, 6Ob186/01y, 6Ob18/18t

Norm: ABGB §1462 Satz1
Rechtssatz: Die Aufzählung des § 1462 Satz 1 ABGB ist keineswegs vollständig, sondern führt nur beispielsweise an, welche Innehabungstitel eine Ersitzung jedenfalls ausschließen. Die mangelnde Eignung dieser Geschäfte, als Ersitzungstitel zu dienen, ergibt sich daraus, daß durch sie nicht Besitz, sondern nur Innehabung übertragen wird; gleiches gilt aber auch, wenn nur Rechtsbesitz, nicht aber Sachbesitz übertragen wird. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1984

RS OGH 1984/8/31 1Ob661/84

Norm: ABGB §1460ABGB §1461ABGB §1462ABGB §1477
Rechtssatz: Die Benützung eines Grundstückes zu Gehzwecken und Fahrzwecken, die rechtsgeschäftlich als Dienstbarkeit eingeräumt wurde, kann niemals zur Ersitzung des Eigentums an diesem Grundstück führen. Entscheidungstexte 1 Ob 661/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 661/84 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1984

TE OGH 1971/3/31 5Ob77/71

Der Kläger ist seit dem Jahre 1952 Eigentümer der Liegenschaft EZ X, bestehend aus der Parzelle 398/43 (mit Ausnahme einer kurzfristigen Unterbrechung im Jahre 1968). Der Rechtsvorgänger des Klägers, sein Vater, hatte diese Liegenschaft im Jahre 1922 erworben. Der Beklagten gehört die östlich angrenzende Liegenschaft EZ Y mit der Parzelle 398/29. an die östlich die der Wilhelmine P gehörige Liegenschaft EZ Z mit den Grundstücken 398/31 und 20 anschließt. Die entlang der Grundstücke 39... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1971

RS OGH 1971/3/31 5Ob77/71, 1Ob661/84, 6Ob604/86, 7Ob689/90, 4Ob1654/95, 1Ob13/99i, 6Ob186/01y, 3Ob16

Norm: ABGB §1462ABGB §1477
Rechtssatz: Alle Sachen, an denen dem Berechtigten die Gewahrsame rechtsgeschäftlich überlassen wurde, können nicht ersessen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 77/71 Entscheidungstext OGH 31.03.1971 5 Ob 77/71 Veröff: SZ 44/41 1 Ob 661/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 661/84 Beisatz: Wenn das Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1971

RS OGH 1964/2/12 6Ob331/63, 1Ob661/84, 1Ob597/90, 4Ob201/11d

Norm: ABGB §1462
Rechtssatz: Der Bestandnehmer kann die Bestandsache nicht ersitzen (vgl MietSlg 8697). Entscheidungstexte 6 Ob 331/63 Entscheidungstext OGH 12.02.1964 6 Ob 331/63 Veröff: MietSlg 16180 1 Ob 661/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 661/84 1 Ob 597/90 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1964

RS OGH 1958/4/30 1Ob208/58, 5Ob125/61, 6Ob117/61, 6Ob136/65, 5Ob3/66

Norm: ABGB §319ABGB §480ABGB §1462
Rechtssatz: Zur Frage, ob der Pächter eines Grundstückes eine Dienstbarkeit auf der Liegenschaft des Verpächters ersitzen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 208/58 Entscheidungstext OGH 30.04.1958 1 Ob 208/58 RZ 1958,122 5 Ob 125/61 Entscheidungstext OGH 24.05.1961 5 Ob 125/61 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1958

Entscheidungen 1-15 von 15