Norm
ABGB §480Rechtssatz
Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach § 1462 ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011663Dokumentnummer
JJR_19860710_OGH0002_0060OB00604_8600000_001