Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht
Norm: ABGB §1431;ABGB §877;DevG §22 Abs1;WechselG Art11;WechselG Art14;
Rechtssatz: Ist das Indossament und die damit erfolgte Übertragung der Wechselforderung wegen Nichterteilung der erforderlichen devisenrechtlichen Genehmigung zivilrechtlich nichtig, so bleibt es doch dem Indossatar unbenommen, den Eskonte... mehr lesen...