RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

ABGB §1431;
ABGB §877;
DevG §22 Abs1;
WechselG Art11;
WechselG Art14;

Rechtssatz

Ist das Indossament und die damit erfolgte Übertragung der Wechselforderung wegen Nichterteilung der erforderlichen devisenrechtlichen Genehmigung zivilrechtlich nichtig, so bleibt es doch dem Indossatar unbenommen, den Eskonterlös nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zurückzufordern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X02

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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