Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, vom 8.4.2003 bis 31.12.2003 einen monatlichen Kostenersatz in Höhe von EUR 101,40 und ab 1.1.2004 einen monatlichen Kostenersatz in Höhe EUR 152,80 zu den für die Unterbringung seiner Mutter im Altenwohn- und Pflegeheim "Haus E" in R aus Sozialhilfemitteln aufgewendeten Kosten zu leisten. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, ... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Bgld 2000 §45 Abs1 idF 2004/029;SHG Bgld 2000 §45 Abs3 idF 2004/029;
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch einer Mutter gegenüber ihrem Kind ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Mutter ihre (gesetzliche) Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat, worau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 6. März 2006 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu den Kosten der ihrer Mutter mit Bescheid vom 26. Mai 1995 bewilligten Sozialhilfe ab 1. April 2003 einen monatlichen Kostenersatz in Höhe von EUR 200,-- zu leisten. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, die Mutter d... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §143 Abs1;BPGG 1993 §4 Abs1;SHG NÖ 2000 §37 Z3;SHG NÖ 2000 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die zum Kostenersatz nach dem NÖ SHG verpflichtete Tochter vermutet, dass mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 6. Juni 2000 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit den §§ 35 Abs. 1 und 28 Z. 2 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998 (Stmk SHG), teilweise Folge gegeben und ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 2. August 1999 bis 31. August 1999 einen monatlichen Aufwandersatz in Höhe von EUR 203... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Stmk 1998 §28 Z2;StGB §198;
Rechtssatz: Eine gröbliche Vernachlässigung im Sinne von § 143 Abs. 1 ABGB ist einer gröblichen Verletzung der Unterhaltspflicht im Sinne von § 198 StGB gleichzusetzen (vgl. z.B. Stabentheiner in Rummel3, Rz 2 zu § 143 ABGB). Die Verle... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht24/01 Strafgesetzbuch
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Stmk 1998 §28 Z2;StGB §198;USchG 1960 §1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist bei der Beurteilung der Frage der "gröblichen" Verletzung der Unterhaltspflicht einerseits das Verhältnis zwischen der faktisch erbrach... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Stmk 1998 §28 Z2;StGB §198;
Rechtssatz: Die Feststellungen über in einem Zeitraum von etwa 16 Jahren beim Vater der Beschwerdeführerin "in relativ geringen Zeiträumen angefallenen kurzfristigen Unterhaltsrückstände, die im Wege von Lohnpfändungen eingebracht word... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Mai 1992, Zl. IV-8-2445, wurden die Unterkunfts- und Verpflegekosten in einem näher bezeichneten Seniorenheim für M. M. (die Mutter der Beschwerdeführerin) ab dem 1. April 1992 bis auf weiteres zum jeweils geltenden Verpflegskostensatz gegen Inanspruchnahme der anteiligen Pensions- und Pflegegeldbezüge aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen. Seit 1. Jänner 1999 wurde Frau M. M. in der Pflegestufe 6 mit einem täglichen Verpflegung... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Vlbg 1998 §10;
Rechtssatz: Neben der Unfähigkeit, sich selbst zu erhalten, ist es nach § 143 Abs. 1 letzter Halbsatz ABGB die zweite Voraussetzung des Unterhaltsanspruches des Vorfahren, dass ihm keine gröbliche Vernachlässigung seiner seinerzeitigen Unterhaltspflicht gegenüber dem N... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Jänner 1998 sprach die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs der Mutter der Beschwerdeführerin gegenüber aus, dass diese ab 12. Jänner 1998 in einem näher genannten Pensionisten- und Pflegeheim einen Heimplatz erhalte. Die Kosten des Aufenthalts würden aus Mitteln der Sozialhilfe bezahlt, soweit die Untergebrachte oder ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen dafür nicht aufkommen könnten. Mit Schreiben vom 3. Februar 1988 forderte die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG NÖ 1974 §42 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 143 Abs. 1 ABGB schuldet das Kind seinen Eltern unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse den Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte n... mehr lesen...
I. 1. Die pflegebedürftige Mutter der Beschwerdeführerin erhält seit dem 8. Jänner 1991 Sozialhilfeleistungen nach dem Niederösterreichischen Sozialhilfegesetz (im Folgenden NÖ SHG) durch Übernahme der Verpflegungskosten der Pflegeabteilung eines Landespensionistenheims. Die Verpflegungskosten betrugen zuletzt (ab Jänner 1996) monatlich S 32.093,50 inclusive Taschengeld. Von der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen erhält die Mutter der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG NÖ 1974 §42 Abs2;
Rechtssatz: Die Wendung SOFERN ER SEINE UNTERHALTSPFLICHT GEGENÜBER DEM KIND NICHT GRÖBLICH VERNACHLÄSSIGT HAT in § 143 Abs 1 ABGB ist von § 42 Abs 2 NÖ SHG umfasst. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 27. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Sozialhilfeverband Knittelfeld als Sozialhilfeträger ab 1. Februar 1993 monatlich S 1.967,-- als (teilweisen) Ersatz des Aufwandes für die der Mutter des Beschwerdeführers gewährte Sozialhilfe zu bezahlen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers keine Folge. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;ABGB §540;ABGB §769;SHG Stmk 1977 §39 Z2;SHG Stmk 1977 §40 Abs4;
Rechtssatz: Wenn § 40 Abs 4 Stmk SHG - zusätzlich zur Begrenzung der Ersatzpflicht durch die nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Unterhaltspflicht - eine Befreiungsmöglichkeit für den Fall vorsieht, daß der Hilfeempfäng... mehr lesen...
Die am 13. Februar 1905 geborene Mutter des Beschwerdeführers befindet sich seit 15. Jänner 1988 als "schwerer Pflegefall" in der Pflegeanstalt in L. Die anfallenden Verpflegskosten werden zum Teil aus ihren Einkünften, zum Teil aus Sozialhilfemitteln abgedeckt. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (erstinstanzliche Behörde) leitete schon im Jahre 1988 Ersatzverfahren gegen die beiden Söhne der Pflegebedürftigen, A u.K und den Beschwerdeführer, ein, setzte diese Verfahren aber mangels V... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Die Minderung allfälliger künftiger Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche stellt keine "Unterhaltsvernachlässigung" dar und kann einer solchen nicht gleichgestellt werden. Für den Unterhaltsanspruch nach § 143 ABGB ist es auch ohne Belang, daß sich der Vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;ABGB §672;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Unterhalt" ist Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse zu verstehen. Zu letzteren gehören etwa die Kosten ärztlicher Behandlung sowie für heizung, Beleuchtung uä. Der Unterhalt ist je nach den Umständen in Geld oder durch häusliche Verpflegung ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 9. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 42 des NÖ Sozialhilfegesetzes verpflichtet, als „Kostenbeitrag“ zu den Kosten der Sozialhilfe für seine Mutter MN ab 1. Dezember 1986 S 3.224,-- und ab 1. Jänner 1987 S 3.003,-- monatlich zu leisten. In der Begründung: wurde ausgeführt, der Mutter des Beschwerdeführers werde auf Grund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 5. Oktober 1983 Sozialhilfe durch Bezahlu... mehr lesen...
Index: Fürsorge SozialhilfeL92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §143 Abs1ASVG §324 Abs3SHG NÖ 1974 §42 Abs1
Rechtssatz: Eine Person ist jedenfalls im Umfang ihres Pensionseinkommens (einschließlich a... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §143 Abs1;ABGB §94;SHG Bgld 1975 §42 Abs1;
Rechtssatz: Das Einkommen des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten ist bei der Berechnung des Ausmaßes der Ersatzpflicht des Unterhaltspflichtigen nicht zu berücksichtigen. Die im § 143 Abs 1 ABGB normierte, aussschließlich im Familienrecht begründete Un... mehr lesen...