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L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe BurgenlandNorm
ABGB §143 Abs1;Rechtssatz
Der Unterhaltsanspruch einer Mutter gegenüber ihrem Kind ist dann sittlich nicht gerechtfertigt, wenn die Mutter ihre (gesetzliche) Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat, worauf durch die Anführung von § 143 ABGB in § 45 Abs. 3 Bgld. SHG 2000 hingewiesen wird. Jedenfalls bewirkt der Umstand, dass die Mutter des Beschwerdeführers ihren Liegenschaftsbesitz an eines ihrer drei Kinder (Schwester des Beschwerdeführers) übertrug, nicht, dass der Unterhaltsanspruch der Mutter des Beschwerdeführers ihm gegenüber sittlich nicht gerechtfertigt wäre; dies selbst für den Fall, dass eine (gemischte) Schenkung vorläge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005100108.X01Im RIS seit
28.04.2008Zuletzt aktualisiert am
22.09.2009