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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe VorarlbergNorm
ABGB §143 Abs1;Rechtssatz
Neben der Unfähigkeit, sich selbst zu erhalten, ist es nach § 143 Abs. 1 letzter Halbsatz ABGB die zweite Voraussetzung des Unterhaltsanspruches des Vorfahren, dass ihm keine gröbliche Vernachlässigung seiner seinerzeitigen Unterhaltspflicht gegenüber dem Nachkommen vorzuwerfen ist. Bei Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wobei insbesondere auch die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001110300.X02Im RIS seit
03.12.2003