Entscheidungen zu § 1397 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

41 Dokumente

Entscheidungen 31-41 von 41

RS OGH 1964/2/12 7Ob44/64, 7Ob102/67, 1Ob222/71

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: Die Einbringlichkeit der abgetretenen Forderung muß in der Regel zur Zeit des Abschlusses des Geschäftes (das ist der Zession) vorgelegen sein. Entscheidungstexte 7 Ob 44/64 Entscheidungstext OGH 12.02.1964 7 Ob 44/64 7 Ob 102/67 Entscheidungstext OGH 21.06.1967 7 Ob 102/67 Veröff: JBl 1968,3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1964

RS OGH 1962/9/26 7Ob275/62 (7Ob276/62), 6Ob15/75, 6Ob25/03z, 6Ob296/05f, 7Ob13/09a

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: Bei der Zession ist zahlungshalber der Rückgriff auf die ursprüngliche Forderung zulässig, wenn der Gläubiger vergeblich versucht hat, die ihm übertragene Forderung einzuziehen. Dasselbe muss gelten, wenn der Eintreibungsversuch aussichtslos wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 275/62 Entscheidungstext OGH 26.09.1962 7 Ob 275/62 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1962

RS OGH 1962/5/29 8Ob141/62, 1Ob222/71

Norm: ABGB §1055ABGB §1397 f
Rechtssatz: Kaufvertrag mit Abtretung des Anspruches des Käufers gegen einen Dritten auf Lieferung einer Sache zur teilweisen Abgeltung des Kaufpreises. Tauschvertrag liegt auch bei Überwiegen der Bewertung dieses Anspruches nicht vor, wenn dafür ein ziffernmäßig bestimmter Kaufpreisteil vereinbart wurde, die Geldleistung sonach Hauptleistung ist. Der Käufer als Überträger hat nachzuweisen, daß der Anspruch zur Zeit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1962

RS OGH 1961/4/28 1Ob193/61, 1Ob222/71

Norm: ABGB §1397ABGB §1486
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 1397 ABGB gilt die dreijährige Verjährungsfrist, wenn das zugrundeliegende Geschäft unter § 1486 ABGB fällt. Entscheidungstexte 1 Ob 193/61 Entscheidungstext OGH 28.04.1961 1 Ob 193/61 1 Ob 222/71 Entscheidungstext OGH 26.08.1971 1 Ob 222/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1961

RS OGH 1956/12/19 1Ob368/56, 6Ob604/81, 5Ob666/81, 7Ob83/03m, 7Ob269/05t, 3Ob155/10f, 7Ob189/12p, 1O

Norm: ABGB §1392 FABGB §1395ABGB §1397
Rechtssatz: Eine nochmalige Zession der gleichen Forderung durch den Zedenten verschafft dem zweiten Zessionar keine Rechte an der bereits einmal gültig abgetretenen Forderung. Entscheidungstexte 1 Ob 368/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 1 Ob 368/56 6 Ob 604/81 Entscheidungstext OGH 13.07.1981 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1956

TE OGH 1955/11/2 7Ob421/55

Die klagende Sparkasse eskomptierte am 24. Oktober 1954 dem Beklagten einen von Valentin Sch. auf die Sparkasse der Stadt V. gezogenen Scheck um den Betrag von 9995 S, legte sodann den ihr vom Beklagten übergebenen Scheck zur Zahlung vor und belangt nun den Beklagten, nachdem die bezogene Sparkasse die Zahlung verweigert hatte, auf Aufhebung des Eskomptegeschäftes und Zurückzahlung des dem Beklagten bezahlten Betrages von 9995 S, Vergütung der aufgelaufenen Spesen im Betrage von 50 S ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.11.1955

TE OGH 1953/6/3 2Ob141/53

Die Klägerin hat dem Johann B. bzw. seiner Verlassenschaft Kredite gewährt und zur Sicherung eine Reihe von Forderungen zahlungshalber übertragen erhalten. Sie begehrte die Verurteilung der Verlassenschaft zur Zahlung der kreditierten Beträge. Das Erstgericht erkannte im Sinne des Klagebegehrens. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Verlassenschaft nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.06.1953

RS OGH 1953/6/3 2Ob141/53, 8Ob78/70, 6Ob15/75, 1Ob655/82, 8Ob554/84, 7Ob171/02a, 6Ob296/05p, 8Ob70/0

Norm: ABGB §1397ABGB §1414
Rechtssatz: Während bei der Zession an Zahlungsstatt dem Gläubiger nur der Regress nach § 1397 ABGB bleibt, ist bei Zession zahlungshalber der Rückgriff auf die ursprüngliche Schuld zulässig und die ursprüngliche Forderung nur bis zu einem vergeblichen Eintreibungsversuch gestundet. In letzterem Fall hat der Forderungsüberträger darzutun, dass und inwieweit der Forderungsübernehmer nur infolge seiner Säumnis aus der ü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1953

TE OGH 1951/3/7 3Ob88/51

Das Prozeßgericht hob den auf Bezahlung eines Betrages von 7948.42 S s. A. gerichteten Wechselzahlungsauftrag auf. Es stellte fest, daß der Kläger eine vom Beklagten an einen Dritten zu leistende Geschäftseinlage bevorschußt und daß der Beklagte für vom Kläger auf diese Art geleistete Vorschüsse im Betrage von 15.000 S einen auf ihn gezogenen Wechsel über diesen Betrag unterfertigt habe, daß der Beklagte sodann dem Kläger zwei Forderungen, und zwar eine in der Höhe von 8000 S gegen ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1951

RS OGH 1942/11/28 8RG94/42 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §1397
Rechtssatz: RG 28.11.1942, VIII 94/42 Der Beweis der Uneinbringlichkeit von zedierten Forderungen kann nicht nur durch Einklagung und Zwangsvollstreckung erbracht werden, sondern vielmehr auch durch jedes andere Beweismittel. (zB Sachverständigenbeweis). Entscheidungstexte 8 RG 94/42 Entscheidungstext RG 28.11.1942 8 RG 94/42 Veröff: DREvBl 1943/34 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1942

RS OGH 1929/5/14 3Ob425/29, 2Ob1267/30, 6Ob15/75, 7Ob183/75 (7Ob184/75), 6Ob296/05f

Norm: ABGB §922 ffABGB §1397
Rechtssatz: Gewährleistungspflicht bei Abtretung einer Forderung. Der Abtretende haftet für die dem Erwerber beim Versuch der Eintreibung gegen den Drittschuldner erwachsenen zweckmäßig aufgewendeten Kosten. Entscheidungstexte 3 Ob 425/29 Entscheidungstext OGH 14.05.1929 3 Ob 425/29 Veröff: SZ 11/93 2 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1929

Entscheidungen 31-41 von 41