Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als Bürge und Zahler in Anspruch genommen. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin der A***** Handelsgesellschaft mbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Beklagten war, am 12. 3. 1999 einen wiederholt ausnützbaren Kredit über 300.000 ATS (= 21.801,85 EUR) mit Laufzeit bis 28. 2. 2004 eingeräumt. Der Beklagte übernahm am 15. 3. 1999 die Haftung als Bürge und Zahler sowohl fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Sommermonaten 2004 kontaktierte der Verlassenschaftskurator einen Angestellten der beklagten GmbH, ob diese Interesse am Erwerb der zur Verlassenschaft gehörenden Antiquitäten und Altwaren habe. Diese wurden am 1. September 2004 gemeinsam besichtigt. Der Angestellte erklärte gegenüber dem Verlassenschaftskurator, an einer raschen Abwicklung des Geschäfts interessiert zu sein, weil er einen amerikanischen Kunden habe, der etwa vier bis sechs Wochen nach ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kadir C*****, vertreten durch Dr. Karl Stuchlik, Mieterschutzverband Österreichs, 6020 Innsbruck, Salurnerstraße 18, gegen die Antragsgegner 1. Thomas W*****, 2. Anneliese S*****, beide v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred M*****, Hausbesorger, *****, vertreten durch Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beklagte meint, das Berufungsgericht hätte berücksichtigen müssen, dass sie bei Überweisung von 400.000 S an die Klägerin zu Gunsten des alten Kredits (für den die Beklagte und ihr Ehemann solidarisch hafteten) auf dem Überweisungsträger den Vermerk „Abzahlung Restschuld Ingrid F*****" angebracht und die Klägerin dem nicht widersprochen habe. Damit sei der alte Kredit getilgt worden, sodass sie daraus nicht mehr in A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte - dessen Verfahren durch Vergleich beendet wurde - eröffnete am 21. 11. 1979 bei der Klägerin ein Konto mit der Nr 8.565. Die Zweitbeklagte, seine Ehegattin, war zeichnungsberechtigt. Mit Kreditvertrag vom 9. 9. 1992 gewährte die Klägerin dem Erstbeklagten zu diesem Konto einen Betriebsmittelkredit über 5,4 Mio S mit einer Endfälligkeit 31. 8. 1997. Ein kontokorrentmäßig zu verrechnender Zinsfuß von 9,25 % p.a., Verzugszinsen von 6,5 % p.a. un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1376ABGB §1379
Rechtssatz: Weder eine - in die Bürgschaftsverpflichtung im Übrigen ohnedies einbezogene Prolongation - noch die Änderung des Zinssatzes noch die Umwandlung des Kredites in einen Fremdwährungskredit betrifft den primären Leistungsinhalt. Entscheidungstexte 8 Ob 31/05z Entscheidungstext OGH 04.05.2005 8 Ob 31/05z Veröff: SZ 2005/66 ... mehr lesen...
Begründung: Der verheiratete Kläger lernte die Beklagte, die Mutter von drei Kindern ist, im Sommer 1998 kennen; zwischen den Streitteilen entwickelte sich eine freundschaftliche Beziehung. Im Herbst 1998 zog die Beklagte zum Vater ihres jüngsten Kindes nach H*****. Dort lebte sie in sehr beengten finanziellen Verhältnissen von der Arbeitslosenunterstützung. Nachdem es zu Tätlichkeiten des Lebensgefährten bzw Kindesvaters gegen sie gekommen war, erzählte die Beklagte dem Kläger von ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1996 erwarben Christian und Theresia W***** je 152/3942-Anteile an der Liegenschaft EZ 1020, Grundbuch M*****, mit welchen Ehegatten-Wohnungseigentum an W 17 = Reihenhaus mit der Anschrift M*****, bestehend aus vier Zimmern, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum, sowie einem Keller, samt den zur Wohnung gehörigen beiden Tiefgaragenabstellplätzen mit etwa 25 m2, der Terrasse und dem Gartenanteil von etwa 111 m2 untrennbar verbunden ist. Am 8. 1. 1999 unterfertigten die Eh... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Parteien am 27. 8. 1992 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von S 345.000 lagen die ARB 1988 Zugrunde. Gemäß Artikel 7.2.5. ARB 1988 sind Versicherungsfälle, die dem Versicherer später als ein Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko gemeldet werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aufgrund eines weiteren Versicherungsantrages der Klägerin vom 25. 11. 1996 wurde der Versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung des Klägers während eines Zeitraumes erfolgte, während dem noch ein vereinbarter Kündigungsverzicht wirksam war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberinnen entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte räumte Ende 1994 ihrer Kundin Maria S***** einen Überziehungskredit von 770.000 S ein. Der Überziehungsrahmen auf ihrem Girokonto betrug damit insgesamt 1,5 Mio S, der in der Folge überschritten wurde. Maria S***** wurde daher zu Ostern 1995 von ihrer Kundenbetreuerin Patricia S*****, die von der Beklagten inzwischen entlassen wurde, aufgefordert, eine Besicherung des aushaftenden Debetsaldos beizubringen. Maria S***** wies darauf hin, dass sie ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bot über Ersuchen der Beklagten Ende Juni 1992 u.a. die Herstellung, Lieferung und Montage von Alu-Fenster- und Portalelementen samt Verglasung für einen Einkaufspark in Graz an, wobei sie bei einzelnen Positionen die Verglasung mit Iso-Esg (Sicherheitsglas) vorsah, für manche Positionen Isolierglasqualität vermerkte, bei anderen Positionen die Glasart nicht anführte. Es steht nicht fest, dass der Baubewilligungsbescheid vor dem 1. 6. 1993 (d.h. vor Werk... mehr lesen...
Norm: ABGB §364ABGB §1168aABGB §1379
Rechtssatz: Bei mündlichem Werkvertragsabschluss ohne Bezugnahme auf den Baubewilligungsbescheid, AVB des Werkbestellers oder Ö-Normen (Handelsbrauch wurde nicht behauptet) und ohne Vorbehalt der Schriftlichkeit des Vertrages kann der dem Baubewilligungsbescheid entgegenstehende, aber vereinbarte Hauptleistungsgegenstand nicht einseitig dadurch abgeändert werden, dass in einem nachfolgenden schriftlichen Wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1992 schloß die klagende Partei mit der T*****gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer und Gesellschafter der Beklagte damals war, einen Factoring-Vertrag ab. Am 8.9.1992 unterfertigte der Beklagte eine an die klagende Partei adressierte Wechselwidmungserklärung, welche zusammen mit einem von ihm akzeptierten Blankowechsel der klagenden Partei übermittelt wurde. Der Blankowechsel diente danach der Sicherstellung aller der klagenden Partei gegen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1376ABGB §1378ABGB §1379AO §48KO §151
Rechtssatz: Verspricht der ehemalige Schuldner/Gemeinschuldner nach Rechtskraft der Ausgleichsbestätigung/Zwangsausgleichsbestätigung hinsichtlich der als Naturobligation weiterbestehender Restschuld die Vollzahlung, liegt hierin keine Novation im Sinne des § 1376 ABGB, sondern lediglich eine sonstige Änderung im Sinne des § 1379 ABGB. Dies hat zur Folge, daß Sicherheiten (hier Wechselbürgschaft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht, wenn dies von den Parteien eigens vereinbart wurde (stRsp ua ecolex 1991, 767 = ÖBA 1992, 74 (P. Bydlinski) = RdW 1991, 354; ecolex 1991, 606 = EvBl 1991/188 = ÖBA 1992, 83). Mit dieser Rechtsprechung steht die angefochtene Entscheidung im Einklang. Nach dem festgestellten Sachverhalt hat sich der Beklagte nicht nur als Wechse... mehr lesen...
Norm: ABGB §1378ABGB §1379HGB §355
Rechtssatz: Die Umwandlung eines revolvierenden Kontokorrentkredits in einen Abstattungskredit, der nicht wiederausgenützt werden kann, ist kein Neuerungsvertrag, sondern eine Änderung des bestehenden Schuldverhältnisses im Sinne des § 1379 ABGB; der Bestand der Bürgschaft wird hiedurch nicht beeinflusst. Entscheidungstexte 1 Ob 538/93 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Streitpunkt dieses Verfahrens ist die gesetzlich zulässige Höhe des Hauptmietzinses für das Geschäftshaus W*****straße 18 /R*****gasse 2 auf der Liegenschaft EZ ***** KG W*****, wobei die Vermieterseite seit 1990 die Tatbestandsvoraussetzungen einer Hauptmietzinserhöhung, gemäß § 12 Abs 3 MRG als erfüllt ansieht, die Mieterseite jedoch eine Bindung an den 1972 vereinbarten Hauptmietzins annimmt. Beide Seiten haben dazu Anträge bei Gericht gestellt: Während die Verm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nunmehrigen Beklagten sind Eigentümer des Hauses Innsbruck, Maria Theresien-Straße 34. Der Kläger war Mieter von ihm zweiten Stock gelegenen Geschäfts- und Büroräumen (sechs Zimmer samt Nebenräumen). Mit zwei zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen (11 C 609/86 und 11 C 1013/86 des Erstgerichtes) begehrten die Beklagten vom Kläger die Bezahlung des Mietzinsrückstandes von S 171.942,13 und gemäß § 1118 ABGB die Räumung der gemieteten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der Erstbeklagten die Zahlung von S 250.000,-- sA und von der Zweitbeklagten eine solche von S 750.000,-- sA. Er brachte vor, daß er am 20. Dezember 1977 Helmut S*** ein Darlehen von S 1,000.000,-- zugezählt habe. Es sei vereinbart worden, daß dieses Darlehen spätestens bis 20. Dezember 1978 zur Rückzahlung fällig sei, wobei eine Verzinsung von 12 % vereinbart wurde. Nach dem am 20. Mai 1978 erfolgten Tod des Schuldners habe er diese Fo... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 8. September 1987 eingelangten Klage begehrt der Kläger aus einem mit der beklagten Partei abgeschlossenen Versicherungsvertrag zur Abgeltung einer 10 %-igen Invalidität die Bezahlung eines Betrages von S 200.000,-- sowie die Leistung von Taggeldern bzw. Spitaltaggeldern von S 162.625,-- abzüglich einer von der beklagten Partei geleisteten Teilzahlung von S 94.600,--. Er sei am 10. September 1984 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Auf Grund des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Geschäftsführer der H***** Gesellschaft mbH, einer Baugesellschaft. Der im Jahr 1948 geborene Beklagte betreibt das „T*****“ (in der Folge „TCF“ genannt). er lernte den im Jahre 1929 geborenen Ing. Gottfried S***** zu einem Zeitpunkt kennen, als der Beklagte noch unselbständig war und sich mit dem Gedanken trug, sich selbständig zu machen. Damals war Ing. S***** Vorstandsdirektor der „W*****“ und als solcher eine „mächtige Persönlichkeit“. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Wien 14., Alois Behrstraße 22, auf der sie von Mai 1981 bis Dezember 1982 unter anderem mit Mitteln der Wohnbauförderung ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen, einer Ordination und einem Geschäftslokal errichtet hat. Die Beklagten sind Mieter von Objekten im Haus Wien 14., Alois Behrstraße 22. Zwischen der klagenden Partei und dem Achtbeklagten wurde Ruhen des Verfahrens vereinbart (AS 23). Im Juli 1981 ergin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger belieferte August W*** seit dem Jahre 1973 mit Treibstoffen. Bis zum Jahre 1979 bezahlte August W*** jeweils bar, ab diesem Zeitpunkt wurden auch Wechsel begeben. Im April 1981 schuldete August W*** dem Kläger einen Betrag von ca. S 2 Mio. Der Kläger erklärte August W***, daß er in Hinkunft nicht mehr in der Lage sei, ohne Einräumung einer Sicherheit weitere Lieferungen auszuführen. In der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 7.5.1981 bestätigten... mehr lesen...
Begründung: ferner Prinzessin Francoise verehel. B und Prinz Sixtus von A. Prinz Xavier von A, der am 7. Mai 1977 verstorben ist und umfangreiche Landgüter in Puchheim und Ebenzweier (am Traunsee) besaß, schenkte mit Notariatsakt vom 16. Dezember 1969 seinen Kindern - also auch den Beklagten - zahlreiche Liegenschaften in den Katastralgemeinden Unterregau, Rutzenmoos, Oberkriech, Attnang-Puchheim, Wagrain, Gmundnerberg, Ebenzweier, Eben und Ort-Altmünster, behielt sich jedoch auf Le... mehr lesen...