Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von der Beklagten als Bürgin und Zahlerin S 90.266,33 sA an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen der S***** Gesellschaft mbH für die Zeit vom Jänner bis März 1986 und vom August bis September 1986. Sie brachte vor, infolge Konkurseröffnung über die Gesellschaft mbH am 27. August 1987 sei die Zahlung der Hauptschuldnerin vom 12. März 1987 angefochten und der Betrag zurückverlangt worden. Dem sei durch Rückzahlung an den Massever... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer von 25 % der Anteile der Firma R*** Gesellschaft mbH (im folgenden R***). Er unterfertigte am 12.5.1986 zur Besicherung eines der Firma R*** von der beklagten Partei eingeräumten Kontokorrentkredites eine "Bürgschaftserklärung" mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "..... Sie (gemeint ist die beklagte Partei) sind berechtigt, der Firma R*** Zahlungsfristen und Kreditverlängerungen nach eigenem Ermessen zu gewähren oder mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1350ABGB §1351
Rechtssatz: Die Verbürgung für eine Naturalobligation ist möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 62/90 Entscheidungstext OGH 19.09.1990 3 Ob 62/90 Veröff: EvBl 1991/25 S 133 = ÖBA 1991,210 (P Bydlinski) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0032148 Dokumentnumme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Bauunternehmung Wolfgang F*** Gesellschaft mbH. Diese Gesellschaft schuldete der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Zur Vermeidung der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft unterschrieb der Beklagte am 2.Jänner 1978 folgende "Bürgschafts- und Haftungserklärung Herr Wolfgang F***, geb. 4.7.1945, verpflichtet sich hiermit, die unter der Firmenbeze... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma St. GesmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1981 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte von den beiden Beklagten als Bürgen und Zahlern die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern der Firma St. GesmbH in den Monaten September und Oktober 1981 grunden. Die Firma St. GesmbH schulde der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Am 13. 3. 1975 seien die beiden Beklagten ... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 11. November 1963 trat der Beklagte, ein Angestellter der protokollierten Firma Anton Sch., den Rückständen dieser Firma an Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Konten Sg. 5025 und K 10.929 in der damaligen Höhe von 92.492.67 S als Bürge und Zahler bei und verpflichtete sich, diesen Rückstand in Monatsraten a 1000 S zu bezahlen. Außerdem verpflichtete er sich, gleichfalls als Bürge und Zahler, pünktlich jene Beiträge zu bezahlen, die ab Oktober 1963 auf d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1350KautSchG §1
Rechtssatz: Bürgschaft eines Dienstnehmers für Sozialversicherungsschulden des Dienstgebers ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 42/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 5 Ob 42/69 Veröff: SZ 42/36 = EvBl 1969/257 S 393 = SozM IA/e,785 = Arb 8606 = QuHGZ 1970 H64/235 = DRdA 1971,19 (ablehnend Dirschmied) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1350ABGB §1357BGB §765BGB §773
Rechtssatz: Zum Wesen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und des Garantievertrages (Anführung von Literatur und Rechtsprechung). Es kann auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen gebürgt und garantiert werden. Allerdings muß die künftige Verbindlichkeit sachlich begrenzt sein (Ausführungen zu dieser Frage). Entscheidungstexte 6 Ob 22... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 AABGB §1350
Rechtssatz: Die Übernahme der Bürgschaft für einen in seiner Höhe ziffernmäßig noch nicht feststehenden Kredit ist grundsätzlich wirksam und entspricht den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens. Entscheidungstexte 7 Ob 534/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 534/56 5 Ob 43/67 Entscheidungstext OGH 15.03.196... mehr lesen...
Die klagende Partei als öffentliche Verwalterin der Liegenschaft, Haus in Wien IX., X-Straße 10, begehrt die Verurteilung der beklagten Gemeinde zur Bezahlung eines Benützungsentgeltes von 707.07 S für die von Karl H. im vorgenannten Hause benützte Wohnung Nr. 7, in die der Genannte von der beklagten Partei am 23. April 1945 eingewiesen wurde, unter Berufung auf die Bestimmung des § 17 Abs. 2 WAG., da Karl Z. die Bezahlung des eingeklagten Betrages verweigere. Die beklagte Partei stel... mehr lesen...