Rechtssatz
Zum Wesen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und des Garantievertrages (Anführung von Literatur und Rechtsprechung). Es kann auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen gebürgt und garantiert werden. Allerdings muß die künftige Verbindlichkeit sachlich begrenzt sein (Ausführungen zu dieser Frage).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0032143Im RIS seit
18.01.1962Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026