Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 DKBGG allg
Rechtssatz: Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungs... mehr lesen...