Norm: ABGB §1304. StVO §93
Rechtssatz: Verkehrssicherungspflicht: Nicht geräumter Gehsteig Das Begehen eines eine 11 cm hohe Neuschneedecke aufweisenden Gehsteiges mit winterfestem Schuhwerk begründet keine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten Entscheidungstexte 1 R 288/07h Entscheidungstext LG Klagenfurt 25.01.2008 1 R 288/07h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §16 Abs1 litaStVO §68 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2:1 zwischen dem Lenker eines Kraftwagenzuges, dem ein Verstoß gegen das für die Sicherheit des Verkehrs besonders bedeutsame Überholverbot des §16 Abs1 lita StVO auslösender Aufmerksamkeitsmangel vorzuwerfen ist und einem Radfahrer, der entgegen § 68 Abs 1 StVO nicht auf einer Radfahranlage, sondern auf der Bundesstraße fährt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1304 B1ABGB §1311 IIbEKHG §7
Rechtssatz: Den Lenker eines Fahrzeuges treffen gegenüber seinen Fahrgästen Schutzpflichten, die in der Einhaltung der (auch) ihre körperliche Sicherheit bezweckenden straßenverkehrs- und kraftfahrrechtlichen Schutznormen bestehen. Es handelt sich dabei um konkrete Verhaltenspflichten, deren Übertretung schon wegen der abstrakten Gefährlichkeit eines solchen Verhaltens verboten ist. Eine Ve... mehr lesen...