Norm: ABGB §1304 A1
Rechtssatz: Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht schlägt sich im Regelfall nicht in einer quotenmäßigen Schadensteilung nieder; der Geschädigte hat vielmehr die von ihm zu vertretende Schadenserhöhung allein zu tragen. Entscheidungstexte 2 Ob 4/08i Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 4/08i 2 Ob 205/08y E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3eABGB §1295 Ia3fABGB §1304 AABGB §1304 FABGB §1311 Ia
Rechtssatz: Können mehrere Ereignisse (Ursachen) für sich genommen den Schaden nicht allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeiführen, spricht man von summierten Einwirkungen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/08w Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 75/08w Bem: So schon RSP0000052. (T1)Veröff: SZ 2008/80... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3eABGB §1295 Ia3fABGB §1295 IIcABGB §1299 BABGB §1302 AABGB §1304 AABGB §1304 FABGB §1311 Ia
Rechtssatz: Verursachen eine körperliche Vorschädigung des Patienten und ein ihr nachfolgender ärztlicher Behandlungsfehler einen bestimmten Gesamtschaden, der durch keine dieser Ursachen allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeigeführt werden konnte, so haftet der Arzt nicht für die Folgen einer schon vor Behandlungsbeginn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 CABGB §1324ASVG §334
Rechtssatz: Bei der Relevanz des Verhaltens des betroffenen Dienstnehmers für den Regressanspruch nach § 334 ASVG ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn dieser ein Risiko nicht freiwillig auf sich genommen, sondern Anweisungen des Dienstgebers aus Angst um den Arbeitsplatz befolgt hat. War ausschlaggebend für die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen das wirtschaftliche Motiv der Dienstgeberin, Kosten zu ... mehr lesen...