Entscheidungen zu § 1170b ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2020/9/23 3Ob134/20g, 9Ob30/21h

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Entscheidungstexte 3 Ob 134/20g Entscheidungstext OGH 23.09.2020 3 Ob 134... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.2020

RS OGH 2020/9/23 3Ob134/20g

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 134/20g Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.2020

RS OGH 2020/9/15 6Ob113/20s, 9Ob30/21h

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 1170b Abs 1 letzter Satz ABGB ist die Sicherheit bei Einwendungen des Bestellers gegen den Entgeltanspruch – darunter ist vor allem ein Leistungsverweigerungsrecht zu verstehen, das auf gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Mängelbehebung beruht – selbst dann aufrecht zu erhalten, wenn die Einwendungen sich als unbegründet erweisen. Auch die ErläutRV (1058 BlgNR 22. GP 72) führen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.2020

RS OGH 2018/11/27 4Ob209/18s

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Das Verlangen des Werkunternehmers auf Leistung der Sicherheit ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die an keine besondere Form gebunden ist. Auch bei der Aufhebungserklärung handelt es sich um eine formfreie einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, für die die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätze gelten. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.2018

RS OGH 2018/11/27 4Ob209/18s

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Die zur Nachfristsetzung nach § 918 ABGB entwickelte Rechtsprechung ist auch auf beide Fristen des § 1170b ABGB anwendbar. Daraus folgt nicht nur, dass es im Fall der (Nach-)Fristsetzung auf die im konkreten Fall objektiv angemessene Frist (für die Leistung oder für deren Nachholung) ankommt und bei Leistungsverweigerung die (Nach-)Fristsetzung entbehrlich ist, sondern zudem, dass es auch ausreicht, wenn eine objek... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.2018

RS OGH 2018/4/26 6Ob65/18d, 6Ob113/20s, 9Ob30/21h

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB kann grundsätzlich ab Vertragsabschluss gefordert werden, ohne dass der Unternehmer bereits eine Vorleistung erbracht haben müsste. Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu leisten, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2018

RS OGH 2017/7/5 7Ob67/17d, 3Ob79/20v, 9Ob30/21h

Norm: ABGB §1170b
Rechtssatz: Maßgebend ist stets (sowohl für die prozentuelle Berechnung als auch für die Beschränkung durch das noch ausstehende Entgelt) das vereinbarte Gesamtentgelt. Die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung durch das „noch ausstehende Entgelt“ führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze (20 % bzw 40 %), wenn diese den insgesamt noch ausständigen Vergütungsanspruch übersteigt. Bei Verrechnung in Abschni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.2017

Entscheidungen 1-7 von 7