RS OGH 2017/7/5 7Ob67/17d, 3Ob79/20v, 9Ob30/21h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2017
beobachten
merken

Norm

ABGB §1170b

Rechtssatz

Maßgebend ist stets (sowohl für die prozentuelle Berechnung als auch für die Beschränkung durch das noch ausstehende Entgelt) das vereinbarte Gesamtentgelt. Die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung durch das „noch ausstehende Entgelt“ führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze (20 % bzw 40 %), wenn diese den insgesamt noch ausständigen Vergütungsanspruch übersteigt. Bei Verrechnung in Abschnitten ist die Sicherstellung nicht nur für das für den jeweils begonnenen Bauabschnitt vereinbarte und ausstehende Entgelt zu leisten, sondern für das noch ausstehende Gesamtentgelt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 67/17d
    Entscheidungstext OGH 05.07.2017 7 Ob 67/17d
    Veröff: SZ 2017/77
  • 3 Ob 79/20v
    Entscheidungstext OGH 23.09.2020 3 Ob 79/20v
    nur: Die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung durch das „noch ausstehende Entgelt“ führt nur dann zu einer Reduktion der absoluten Höchstgrenze, wenn diese den insgesamt noch ausständigen Vergütungsanspruch übersteigt. (T1)
  • 9 Ob 30/21h
    Entscheidungstext OGH 28.07.2021 9 Ob 30/21h
    Beisatz: Ein im Zeitpunkt der Einforderung der Sicherstellung unberechtigt aushaftender Werklohnanteil berechtigt zur Einforderung einer Sicherstellung. (T2)
    Beisatz: Dass der eingeforderte Betrag im Hinblick auf den Werklohnanteil überhöht ist, führt nicht zur Unbeachtlichkeit des Begehrens, sondern hat nur dessen Reduktion auf den noch zulässigen Inhalt zur Folge, wenn der Besteller die Höhe der Sicherstellung selbst ohne weiteres erkennen kann bzw im Fall eines deutlich überhöhten Sicherungsbegehrens kein unverhältnismäßig hoher Aufwand mit der Ermittlung des angemessenen Betrages verbunden ist. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131658

Im RIS seit

03.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten