RS OGH 2020/9/23 3Ob134/20g

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Veröffentlicht am 23.09.2020
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Norm

ABGB §1170b
  1. ABGB § 1170b heute
  2. ABGB § 1170b gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133404

Im RIS seit

02.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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