Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellungen de... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat die Klägerin mit der Errichtung einer Gartenanlage und dem Ausbau eines bestehenden Teiches zu einem großen Schwimmteich beauftragt. Die Klägerin begehrt restlichen Werklohn von 50.926,08 EUR. Das Projekt sei am 15. 7. 2003 abgeschlossen und mängelfrei übergeben worden. Sie habe am 23. 7. 2003 Rechnung gelegt. Unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung hafte der Klagebetrag aus. Der Beklagte wendete mangelnde Fälligkeit ein; das Werk sei mangelhaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des GB *****, auf der die Ing. Paul T***** KG (in der Folge: KG) das Wohnhaus ***** errichtete. Das Haus des Beklagten gehört zur sogenannten „S*****siedlung", in welcher die Häuser sternförmig angeordnet sind. Da Baumängel auftraten, forderten der Beklagte und sechs weitere Hauseigentümer der Siedlung in einem vor dem Landesgericht Ried im Innkreis geführten Vorprozess von dem während dieses Verfahrens ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte den Kläger ca Mitte des Jahres 2000 mit der Lieferung und Montage von Fenstern und dem Austausch von Fenstergläsern am Standort der Beklagten in ***** und *****. Zur Durchführung dieser Arbeiten bediente sich die Klägerin des Nebenintervenienten. Zwischen dem Kläger und der Beklagten wurde eine bargeldlose Verrechnung nach dem sogenannten „BTI-Verrechnungssystem" vereinbart. Weiters wurde zwischen den Parteien eine fünfjährige Gewährleis... mehr lesen...
Norm: GebAG §38ABGB §1170
Rechtssatz: Vor Abschluss der Tätigkeit des Sachverständigen ist dessen Gebührenanspruch noch nicht fällig. Ist die mündliche Erörterung des schriftlichen erstatteten Gutachtens vorgesehen, ist die Tätigkeit des Sachverständigen noch nicht abgeschlossen und eine Gebührenbestimmung verfrüht. Eine abschnittweise Berechnung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei die Entsorgung der auf der Liegenschaft EZ ***** KG Bruckneudorf laut Klagsvorbringen vorhandenen Kontaminierungen. Weiters die Feststellung, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für sämtliche zukünftige Schäden aus der Kontaminierung dieser Liegenschaft hafte. Die beklagte Partei bestritt, beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte im Wesentlichen vor, dass sie für die beanstandete Verschmutzung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei schloss mit der beklagten Partei einen Vertrag über die Durchführung von Werbemaßnahmen im Internet ab. Diese sollten darin bestehen, dass auf verschiedenen Internetforen über die Produkte der beklagten Partei „gechattet" wird („Guerilla-Marketing"). Ziel dieser Maßnahme war, die Aufnahme der Produkte der beklagten Partei in die Einkaufslisten großer deutscher Handelsketten zu erreichen, in Österreich die Aufnahme in den Bestellkatalog zweier Versandk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sabine S*****, vertreten durch Dr. Josef Klaunzer und Dr. Alfons Klaunzer, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** & Partner GmbH, *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Dem zwischen den Streitteilen (beide GmbH) abgeschlossenen Kaufvertrag lagen unstrittig AGB zugrunde (Band II, AS 51), die auszugweise lauten wie folgt: Dem zwischen den Streitteilen (beide GmbH) abgeschlossenen Kaufvertrag lagen unstrittig AGB zugrunde (Band römisch II, AS 51), die auszugweise lauten wie folgt: „III.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. VI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank erstellte im Juli 2001 im Auftrag eines ihrer Kunden zu Gunsten des Klägers eine Bankgarantie über EUR 7.994,01. Im Garantieschreiben ist die Klausel enthalten, dass die Garantieverpflichtung „durch Rückstellung dieses Garantiebriefs an uns", jedenfalls aber am 30. 4. 2011 erlischt. Als der Kläger im Jahr 2003 die Garantie abrufen wollte, nahm die beklagte Partei den Standpunkt ein, die Garantie sei infolge der bereits im August 2001 erfolgten... mehr lesen...
Begründung: Der Versicherungsnehmer der klagenden Kaskoversicherung brachte seinen PKW der Marke Audi TT am Mittwoch, dem 20. Dezember 2000 mit dem Auftrag zur Zweitbeklagten, das Jahresservice durchzuführen und ein Geräusch zu beheben. Vereinbart war, dass ihn ein Mitarbeiter der zweitbeklagten Partei anrufen würde, wenn das Auto zur Abholung bereit sei. Das Service wurde durchgeführt und der Versicherungsnehmer am Freitag, dem 22. 12. 2000 angerufen und mit ihm vereinbart, dass ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zwar an die in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden. Ein Abgehen des Rekursgerichts von dieser Rechtsansicht bei einer neuerlichen Entscheidung ist aber unerheblich, weil die Rechtsfrage vom Obersten Gerichtshof unabhängig von der Entscheidung des Rekursgerichts zu lösen ist (RIS-Justiz RS0044011; RS0042173; RS0042181). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Auftrag der Beklagten führte die Klägerin im Jahr 2001 zur Errichtung einer Tankstelle großflächige Grundabtragungen, Neuaufschüttungen, die Herstellung von Tragschichten, Hinterfüllungen sowie Betonierungs- und Asphaltierungsarbeiten aus. Sie legte Schlussrechnung über 3,247.891,19 S (= 236.033,46 EUR). Die Klägerin begehrt nach Teilzahlungen der Beklagten die Bezahlung des restlichen Werklohns von 1,851.891,19 S (= 134.582,18 EUR). Bei der Herstellung d... mehr lesen...
Begründung: Ad I.): Die Beklagte macht in ihrer Revision u.a. als erhebliche Rechtsfrage geltend, dem Kläger seien vom Berufungsgericht aus näher genannten Gründen zu Unrecht ab 1. August 2002 9,25 % p.a. Verzugszinsen zugesprochen worden. Der Kläger hat nach Erhebung der mit dem Antrag nach § 508 ZPO verbundenen Revision durch die Beklagte im Schriftsatz ON 44 erklärt, 4 % p.a. übersteigende Verzugszinsen würden nicht geltend gemacht; auf ein derartiges Zinsenbegehren werde verzic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 AABGB §1167ABGB §1170
Rechtssatz: Auch Schäden an anderen Gütern des Bestellers, die durch die Verbesserung des mangelhaften Werks notwendigerweise entstehen müssen, weil es keine andere Methode der Verbesserung als die „schädliche" gibt, sind Mangelfolgeschäden, derentwegen der Besteller den Werklohn nicht zurückhalten kann. Entscheidungstexte 10 Ob 45/05y Entscheid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Freund & Kleiber, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei KR Ing. Peter B*****, vertreten durch Winkler Reich-Rohrwig Illedits, ... mehr lesen...
Begründung: Über Auftrag der Klägerin leistete die Beklagte Baumeisterarbeiten. Im Werkvertrag wurde eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, ein Haftrücklass von 5 % des Bruttowerklohns sowie das Recht der Beklagten vereinbart, den Haftrücklass durch Übermittlung einer Bankgarantie abzulösen. Bei der Schlussabnahme wurden Mängel festgestellt. Die Klägerin leistete dennoch Zahlung auch im Umfang des Haftrücklasses in der Annahme, die Beklagte werde eine Bankgarantie übermitteln. Die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis sei jedoch vorausgeschickt, dass die in einer ARGE verbundenen Beklagten von den Nebenintervenienten als Eigentümern eines Objekts in G***** mit Sanierungs- und Neubauarbeiten beauftragt w... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung eines Ärztezentrums in Z*****. Das Bauvorhaben wurde wegen Setzungen, die an den Nachbargrundstücken auftraten, eingestellt. Mit am 27. 12. 2000 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin insgesamt 2,999.439,28 S (entspricht 217.977,75 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Arbeiten der P***** GmbH: 213.640,56 S; Stahlmaterial im Leistungszeitraum Mai 1999: 95.447 S; Miete für die in der Baugruppe verb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit dem Transport von 1.000 t AVGAS 100 LL von Rotterdam nach Wien auf dem Binnenschifffahrtsweg. Das Schiff sollte eine Tankvorbehandlung gemäß "Vorladungsliste Mineralölprodukte" der Klägerin aufweisen (Beil./I). Diese Liste sah für AVGAS 100 LL im Fall einer Vorladung aus der "Gruppe B", wozu ua Dieselkraftstoff gehört, eine Tankvorbehandlung des Typs 1 vor: "Trocken und gasfrei vorlegen. Leitungen, Pumpen und Filter re... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank hatte über Auftrag der Beklagten im Rahmen einer Akkreditivgeschäftsbeziehung an verschiedene Begünstigte zur Finanzierung von Wareneinkäufen Akkreditive ausbezahlt. Sie beantragt nunmehr von der Beklagten die Rückzahlung ihrer Aufwendungen. Die Vorinstanzen gaben mit Teilurteil dem Rückzahlungsbegehren bezüglich dreier Akkreditive statt. Entscheidungswesentlich waren ua die Feststellungen und Beurteilungen des Erstgerichtes, dass entgegen den ursprüngl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin bestreitet weder ihre Passivlegitimation noch, dass sie für allfällige Fehlleistungen des von ihr mit der Kanalherstellung beauftragten "Wasserbauamtes Güssing" (richtig: "Landeswasserbaubezirksamt Oberwart, Außenstelle Güssing", als nachgeordnete Dienststelle des Amtes der burgenländischen Landesregierung [Abteilung 9 - Wasser- und Abfallwirtschaft]), somit des Landes als zuständigen Rechtsträgers,... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei errichtete in V***** eine Mehrfamilienhausanlage in den "H*****gründen". Dabei standen unter anderem Installationsarbeiten, insbesondere die Verlegung isolierter Zu- und Ableitungsrohre für eine Fernwärmeheizung zur Ausschreibung. Mit der Planung und Ausschreibung der Heizungs- und Sanitäranlagen für die 23 Wohneinheiten wurde von der beklagten Partei Ing. Klaus O***** beauftragt. Zu diesem Zweck wurden ihm die Einreichpläne im Maßstab 1:100 als Kop... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl R*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Auer, Rechtsanwalt in Wiene... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger führten im Auftrag der Beklagten vom 17. 9. 1990 einen Umbau und Ausbau eines der Zweitbeklagten gehörigen Wirtshauses aus, in dessen Keller ein Theater betrieben werden sollte. Die Parteien vereinbarten eine hohe Pönalezahlung für den Fall des Verzuges der Kläger. Im Zuge der Bauarbeiten am Keller kam es zu wiederholten Wassereintritten, die den dauernden Einsatz von Pumpen zur Absenkung des Wasserspiegels erforderlich machten. Über Auftrag der Beklagten wurd... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts - nicht zulässig: Die Revision ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts - nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Anwendungsbereich und Inhalt der §§ 861 Satz 2 und 1152 ABGB sind im Gesetz eindeutig geregelt. Einer weiteren Rechtsprechun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ABGB §1486
Rechtssatz: Eine nicht nach Verrichtung "in gewissen Abteilungen" erstellte Teilrechnung, die vereinbarungsgemäß "nach Maßgabe des prozentuellen Baufortschritts" gelegt werden kann, unterliegt nicht der gesonderten Verjährung; eine gesonderte Verjährung dieser Teilrechnung kommt lediglich insoweit in Betracht, als der Unternehmer durch Zeitablauf den Anspruch auf derartige Abschlagszahlungen verliert; der Unternehmer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erbrachte für den Beklagten über dessen Auftrag landschaftsgärtnerische Leistungen, wofür ein Pauschalhonorar von insgesamt S 260.000 vereinbart wurde. Das angemessene Entgelt für diverse Zusatzaufträge, die der Kläger ebenfalls erfüllte, beträgt S 204.046,08. Der Beklagte, dem alle Leistungen am 17. 7. 1997 mit S 586.898,08 in Rechnung gestellt wurden, hat Akontozahlungen von insgesamt S 220.000 geleistet. Unter anderem hatte der Kläger einen Masch... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von DM ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Das Problem des etwaigen Ersatzes der Sowieso-Kosten stellt sich dort, wo ein Werk einen bestimmten Erfolg aufweisen soll, dieser Erfolg aber nicht erreicht wird, weil mit dem laut Vertrag qualitativ und/oder quantitativ einzusetzenden Mitteln dieser Erfolg nicht erreichbar ist (Reischauer in Rummel³ ABGB § 932 Rz 20 l mwN); es ist also immer zuerst zu prüfen, ob die im Vertrag genannten Eigenschaften wirklich vereinbart... mehr lesen...