Norm: ABGB §1162dABGB §1164KollV für Glashütten Pkt72
Rechtssatz: Die viermonatige Verfallsfrist des Pkt 72 KollV für Glashütten verstößt gegen zwingendes Recht (§ 1164 Abs 1 ABGB) und ist daher unwirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 65/71 Entscheidungstext OGH 05.10.1971 4 Ob 65/71 Veröff: JBl 1972,216 (zustimmend Spielbüchler) = Arb 8927 = IndS 1973 H3-4/869 = SZ 44/151 = So... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dAngG §34
Rechtssatz: § 34 AngG normiert eine Fallfrist, die gemäß § 40 AngG nur zugunsten, nicht aber auch zum Nachteil des Dienstnehmers zwingend ist. Der Dienstgeber kann auf ihre Einhaltung verzichten, insbesondere dadurch, dass er sich nicht auf die Versäumung dieser Frist beruft. Daraus folgt, dass diese Frist nicht von Amts wegen, sondern nur bei einem entsprechenden Vorbringen des geklagten Dienstgebers vom Gericht zu be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dABGB §1164KollV für die holzverarbeitende Industrie und das holzverarbeitende Gewerbe Österreichs §18 Z3KollV für die holzverarbeitende Industrie und das holzverarbeitende Gewerbe Österreichs §18 Z4
Rechtssatz: Die sechsmonatige Frist des § 1162 d ABGB kann für den Dienstnehmer - wie etwa die oben angeführten Kollektivvertragsbestimmungen geschehen - verlängert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162d
Rechtssatz: Es genügt auch die einredeweise Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Frist des § 1162 d ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 87/57 Entscheidungstext OGH 17.12.1957 4 Ob 87/57 Veröff: Arb 6786 = SozM IA/e,271 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0026041 Dok... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162aABGB §1162bABGB §1162cABGB §1162dAngG §25
Rechtssatz: Wenn ein Dienstnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist auflöst und der Dienstgeber durch sein Verhalten schlüssig zum Ausdruck bringt, daß er auf der Einhaltung der Kündigungsfrist nicht besteht, ist eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses anzunehmen. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dStmk LAO §37
Rechtssatz: Für den Fristenlauf ist nicht maßgebend, wann das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Aufkündigung geendet hätte, maßgebend ist vielmehr der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 4 Ob 25/56 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 4 Ob 25/56 Veröff: SozM IA/e,169 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dAngG §34GAngG §34SchSpG §44
Rechtssatz: Die Fristen des § 34 AngG, § 34 GutsAngG, § 44 SchSpG, § 1162 d ABGB sind gesetzlich Ausschlußfristen oder Präklusivfristen, auf die § 1 des Fristengesetzes vom 02.07.1947, BGBl Nr 193, Anwendung findet. Entscheidungstexte 4 Ob 152/54 Entscheidungstext OGH 21.12.1954 4 Ob 152/54 Veröff: Arb 6137 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dAngG §27 A1AngG §34
Rechtssatz: Auch eine mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen Frist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis. Die sechsmonatliche Präklusivfrist des § 1162 d ABGB ist auch dann anzuwenden, wenn zur Frage steht, ob eine Kündigung dem Vertrage und dem Gesetz gemäß erfolgte. Entscheidungstexte 4 Ob 90/54 Entscheidungstext OGH 16.07.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §967ABGB §982ABGB §1162dABGB §1486 Z3Angestelltengesetz §34 Abs1Fristengesetz §1Kollektivvertragsgesetz §2 Abs1Kollektivvertragsgesetz §49Mietengesetz §19 Abs2 Z10Mietengesetz §19 Abs4ZPO §454
Kopf: SZ 24/250
Spruch: Judikatenbuch Nr. 55. Das Fristengesetz (§ 1) findet auf alle in einem Kollektivvertrag zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Fristen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1945 abgelaufen sind, gleichviel, wann die Frist zu laufen beg... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Ansprüchen, die erst nach der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig werden, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist, die im § 1162 a ABGB, § 34 GutsAngG, § 24 HausGG, § 44 SchSpG und § 34 AngG für die gerichtliche Geltendmachung festgesetzt ist, erst mit dem Tage der Fälligkeit. Entscheidungstexte Prä 700/34 Entscheidungstext OGH 11.12.1934 Prä 700/34 Verstärkter Senat; Plenarbeschluss; Veröff: SZ 16/240 = Arb 4516 = Judikat Nr 49 neu 4 Ob 97... mehr lesen...