Norm: ABGB §1074UGB §142
Rechtssatz: Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Entscheidungstexte 5 Ob 74/20y Entscheidungstext OGH 18.06.2020 5 Ob 74/20y European Ca... mehr lesen...
Begründung: Der als Eintragungsgrundlage vorgelegte Auszug aus dem Firmenbuch enthält folgende für die begehrte Änderung des Firmenwortlauts der im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsberechtigten relevante Angaben: Die mit 21. 02. 2003 historischen Daten sind durchgestrichen. Gelöschte Rechtsträger ... sind seitlich mit dem Zeichen '#' markiert. Firma 1 ... 2 A***** GmbH 13 S***** Gesellschaft m.b.H. Vertretungsbefugnis 13 Verschmelzungsbeschluss vom 28. 01. 2003 Generalversammlungsb... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer einer Seeliegenschaft. Sie sind außerdem - wie auch die anderen Miteigentümer - Mitglieder eines Konsortiums, einer 1959 gegründeten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, deren Zweck die Regelung des Erwerbs von Miteigentumsanteilen, aber auch die Verwaltung und Bewirtschaftung der Seeliegenschaft ist. Insgesamt gibt es 38 Gesellschaftsanteile, denen Miteigentumsanteile an der Seeliegenschaft in unterschiedlicher Höhe zugeordnet sind. Der E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 33 Vertragspartner bilden das Konsortium Z***** (in der Folge nur Konsortium). Die klagende Partei ist Miteigentümerin von acht Anteilen am gemeinschaftlichen Grundstück, die übrigen 32 Mitglieder hatten gemäß dem aus dem Jahre 1959 stammenden Konsortialvertrag je einen Anteil erworben. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer von 78/19760-Anteilen und von 4/80-Anteilen an dem im Miteigentum der Konsorten stehenden Grundstück und auch Vertragspartei des Konsor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074 f
Rechtssatz: Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle kann wirksam vereinbart werden. In der Erklärung des Verpflichteten, die Vorkaufsbelastung auf den Rechtsnachfolger zu überbinden, liegt keine unzulässige Verlängerung des Vorkaufsrechts. Entscheidungstexte 1 Ob 259/01x Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 259/01x ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Rechtsmittelwerber sind Miteigentümer einer Seeliegenschaft. Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch des Antragstellers auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an zwei weiteren, von ihm gekauften Liegenschaftsanteilen sowie der Löschung des Vorkaufsrechtes an einem dieser Anteile ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers Folge und bewilligte die begehrten Eintragungen. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zu... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - nach seiner Ansicht - im vorliegenden Fall zu lösenden Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, weil Rspr des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob zur Belastung von Liegenschaftsvermögen von Stiftungen mit Vorkaufsrechten eine bescheidmäßige Genehmigung durch die Stiftungsbehörde erforderlich sei. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die Löschung eines für die EZ ***** Grundbuch ***** eingetragenen Vorkaufsrechts, die Abschreibung eines verkauften Trennstücks vom Gutsbestand einer im Eigentum einer Agrargemeinschaft stehenden Liegenschaft und die Zuschreibung zu einer Liegenschaft der Käufer. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Eigentümer der EZ ***** Grundbuch ***** nicht Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, weil im Zusammenhang mit der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074GBG §130
Rechtssatz: Zugunsten der jeweiligen Eigentümer einer Liegenschaft kann ein Vorkaufsrecht nicht begründet werden. Die grundbücherliche Eintragung eines derartigen Vorkaufsrechts kann nach § 130 GBG als unzulässig gelöscht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 121/98z Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 121/98z 5 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Umstellung des Grundbuches des Bezirksgerichtes H***** auf automationsunterstütze Datenverarbeitung wurde das umgestellte Grundbuch am 1.7.1988 eröffnet. In dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch war im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** unter COZ 9 c) folgende Eintragung aufgeschienen: "8. Dezember 1932, 3898 Auf Grund des Kaufvertrages vom 25.November 1932 wird das Vorkaufsrecht zu Gunsten des Alfons und Josef St***** Söhne der Verkäufer... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 23.April 1956 verkaufte Dipl.Ing. Adolf V***, geboren 1895, an die V*** E*** reg GenmbH die Grundstücke Nr 37 und 38/1 der KG Eisenstadt je Baufläche, zum Preis von 500.000 S. In Punkt X. dieses Kaufvertrages räumte die Käuferin "den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Nr 38/2 der KG Eisenstadt das Vorkaufsrecht an dem Kaufobjekte" ein. Das Vorkaufsrecht ist derzeit unter CLNr 1 a der Liegenschaft EZ 1927 KG Eisenstadt einverleibt. Dipl.Ing. Ado... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, die Beklagte und Waltraud E*** sind Geschwister. Brigitte L***, die Tochter der Waltraud E***, ist mit dem Nebenintervenienten verheiratet. Adelheid H***, die Mutter der Streitteile und der Waltraud E***, hat mit Übergabs- und Schenkungsvertrag vom 29. Juli 1981 aus ihrer Liegenschaft EZ 6 KG Reifnitz dem Kläger das Grundstück 1057/10 Wald ins Alleineigentum, der Beklagten das Grundstück 101/3 Baufläche samt Pensionsbetrieb ins Alleineigentum und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18.7.1973 schlossen die Erstbeklagte und ihre Gesellschafter, darunter die Eheleute Eugen und Margarete (die Zweitbeklagte) K***, mit den Klägern, den Söhnen des Eugen K***, einen Vertrag, mit die die Erstbeklagte den Klägern für den Fall des Ablebens der Margarete K*** nach ihrem Ehemann Eugen K*** das Recht einräumte, "die Unternehmungen am Standort Kärntnerstraße 22 (Parfümerie R***) und Kärntnerstraße 2 (Parfümerie P***) zum "Verkehrswert" zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1074
Rechtssatz: Ein Vorkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person eingeräumt werden. Es erlischt dann mit ihrem Untergang. Anmerkung Vgl aber RS0133206 zur KG Entscheidungstexte 1 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 01.10.1986 1 Ob 600/86 Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159 5 Ob 106/95 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074
Rechtssatz: Die Unvererblichkeit hat den Zweck, der im Vorkaufsrecht enthaltenen Beschränkung des freien Verkehrs eine zeitliche Grenze zu setzen. Anmerkung Vgl aber RS0133206 zur KG Entscheidungstexte 1 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 01.10.1986 1 Ob 600/86 Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159 5 Ob 106/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074
Rechtssatz: Ist eine Personengesellschaft vorkaufsberechtigt, der juristische Persönlichkeit nicht zukommt, so kommt es nur auf den am längsten Lebenden dieser Gemeinschaft an. Entscheidungstexte 1 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 01.10.1986 1 Ob 600/86 Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 12. November 1976, 4. Februar und 12. April 1977 erwarb die Klägerin von Susanne und Dr. Ladislaus A*** die Liegenschaft EZ 1592 KG Innere Stadt Wien, Grundstück 1063/3, Haus Neuer Markt 8. Am 8. November, 26. November 1976 traf sie mit der prot. Firma Hans P*** eine Vereinbarung, wonach der damals vorkaufsberechtigte Hans P*** zwar dem Verkauf zustimmt, der Firma Hans P*** aber von der Klägerin an der Liegenschaft ein Verkaufsrecht eingeräumt werde... mehr lesen...
Die Erstbeklagte und ihr Ehemann Georg M waren sowohl (einzige) Kommanditisten der protokollierten Firma "Steinindustrie Albert F sen. Nachfolger G. & A. M Gesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden: Firma F) als auch geschäftsführende Gesellschafter der Komplementärgesellschaft mbH. Die Erstbeklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 436, 437 und 1257 KG L, die Liegenschaft EZ 713 KG U gehört den beklagten Parteien, der Erstbeklagten und der Verlassenschaft nach Georg M je zur... mehr lesen...
Die gefährdete Partei ist die testamentarische Erbin und Verlaßkuratorin nach dem am 13. Juni 1958 verstorbenen Josef R. Das Verlassenschaftsverfahren ist zu A 232/58 beim Bezirksgericht Hartberg anhängig und noch nicht abgeschlossen. Die Antragsgegner sind die Erben nach ihrer am 1. Juli 1953 verstorbenen Mutter Christine R. Die ihr gehörige Liegenschaftshälfte EZ. 88 KG. N. wurde ihnen mit Beschluß vom 23. Mai 1956, A 74/54-43, des Bezirksgerichtes Hartberg eingeantwortet. Die gefäh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1074
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des § 1072 ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. § 1074 ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden; es ist ein unvererbliches Recht des Berechtigten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074
Rechtssatz: Die Einräumung eines Vorkaufsrechtes oder einer ähnlichen Berechtigung (zB bei einem Tauschvertrag) zugunsten des jeweiligen Eigentümers einer Liegenschaft würde eine Umgehung der zwingenden Vorschrift des § 1075 ABGB bedeuten. Entscheidungstexte 7 Ob 296/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 7 Ob 296/57 1 Ob ... mehr lesen...
Am 26. August 1926 haben die Eheleute Josef und Karoline H. der Beklagten und ihrem seitdem verstorbenen Gatten Lokale im Hause Wien, XI., S.straße 389, zum Zwecke des Betriebes eines Gast- und Schankgewerbes vermietet. In Punkt VIII räumten die Bestandgeber den Bestandnehmern ein Vorkaufsrecht und die Bestandnehmer den Bestandgebern ein Vorpachtrecht ein. 1935 hat die Beklagte, bevor sie das von ihr betriebene Gast- und Schankgewerbe an einen gewissen D. verpachtete, das Vorpachtrech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1074
Rechtssatz: Das Vorpachtrecht ist ein höchst persönliches Recht, welches nicht übertragen werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 726/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Ob 726/52 Veröff: SZ 25/288 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024942 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Josefine E. hat ihren Drittelanteil an der Liegenschaft EZ. 155 Grundbuch F. an das Ehepaar Rudolf und Stefanie Ke. veräußert. Unter Postzahl C 73 ist ein wechselseitiges Vorkaufsrecht der drei Liegenschaftseigentümer einverleibt. Hinsichtlich des Dritteleigentümers mj. Hubert Ki. wurde im Grundbuchsgesuch um Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Käufer nachgewiesen, daß Ki. sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt habe, und daß daher dieses Vorkaufsrecht erloschen sei. Bezügl... mehr lesen...