- 3 Ob 140/59
Entscheidungstext OGH 13.04.1959 3 Ob 140/59
Veröff: EvBl 1959/202 S 348 = HBZ 1959,15,3 = HBZ 1959,16,3
- 3 Ob 259/57
Entscheidungstext OGH 03.07.1957 3 Ob 259/57
nur: Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des
§ 1072 ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. (T1) Veröff: EvBl 1957/397
- 5 Ob 131/72
Entscheidungstext OGH 03.10.1972 5 Ob 131/72
nur T1; Veröff: JBl 1974,204 = NZ 1973,181 = EvBl 1973/64 S 153 = MietSlg 24109
- 5 Ob 646/80
Entscheidungstext OGH 28.10.1980 5 Ob 646/80
Beisatz: Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht vererblich oder abtretbar machen wollen, sind daher unwirksam. Hier: Verpflichtung der Überbindung des Vorkaufsrechtes an einer Garage, die im Wohnungseigentum steht, an den Rechtsnachfolger. (T2)
- RS0020438">1 Ob 653/83
nur T1; Veröff: SZ 56/96
- RS0020438">7 Ob 726/87
nur T1
- RS0020438">6 Ob 739/87
Vgl auch; Beis wie T2
- RS0020438">5 Ob 54/90
Auch
- RS0020438">4 Ob 506/91
Auch; nur T1; Beisatz: Insbesondere kann ein Vorkaufsrecht auch durch Vertrag zugunsten eines Dritten oder Dritter eingeräumt werden. In diesem Fall bedarf es aber materiellrechtlich gar keiner Annahmeerklärung des begünstigten Dritten. (T3) Veröff: SZ 64/18 = EvBl 1991/88 S 384 = ecolex 1991,680 (Hoyer) = JBl 1991,518
- RS0020438">5 Ob 106/95
Vgl auch; Beisatz: Untergang des Vorkaufsrechtes, wenn jene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das Grundbuch als Vorkaufsberechtigte ausweist, durch Verschmelzung erloschen ist (
§ 96 GmbHG iVm
§ 226 Abs 4 AktG). (T4)
- RS0020438">6 Ob 605/95
Auch; Beisatz: Die Vorschrift des
§ 1074 ABGB ist zwingend. (T5)
- RS0020438">6 Ob 1702/95
Entscheidungstext OGH 07.12.1995 6 Ob 1702/95
nur:
§ 1074 ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten. (T6) Beis wie T4; Beis wie T5
- RS0020438">6 Ob 274/99h
Vgl auch; nur T1
- RS0020438">5 Ob 151/01v
Auch
- RS0020438">1 Ob 259/01x
Beis wie T2 nur: Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht vererblich oder abtretbar machen wollen, sind daher unwirksam. (T7); Beisatz: Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle kann wirksam vereinbart werden. In der Erklärung des Verpflichteten, die Vorkaufsbelastung auf den Rechtsnachfolger zu überbinden, liegt keine unzulässige Verlängerung des Vorkaufsrechts. (T8)
- RS0020438">1 Ob 16/03i
Beis wie T5; Beis wie T7; Beis wie T8
- RS0020438">5 Ob 74/20y
vgl; Beisatz wie T5
Anm: Veröff: SZ 2020/53
- RS0020438">8 Ob 57/21x
Beis wie T7; Beisatz: Um die Unübertragbarkeit und die Unvererblichkeit nicht zu unterlaufen, ist es nach einhelliger Auffassung zur wirksamen Vereinbarung des Vorkaufsrechts erforderlich, die Berechtigten individuell bestimmt zu bezeichnen. (T9)
- RS0020438">10 Ob 25/23h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.11.2023 10 Ob 25/23h
vgl; Beisatz nur wie T2
Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, die einen anderen Vorkaufsberechtigten benennen können soll. (T10)
- RS0020438">6 Ob 101/24g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.12.2024 6 Ob 101/24g
Beisatz wie T6; Beisatz wie T7
Beisatz: Hier: Vormietrecht (T11)