RS OGH 2023/11/21 1Ob600/86; 5Ob106/95; 5Ob124/03a; 5Ob74/20y; 10Ob25/23h

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Veröffentlicht am 01.10.1986
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Rechtssatz

Ein Vorkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person eingeräumt werden. Es erlischt dann mit ihrem Untergang.

Anmerkung

Vgl aber RS0133206 zur KG

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020289

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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