RS OGH 2025/7/3 5Ob74/20y; 5Ob215/21k; 6Ob123/24t

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Veröffentlicht am 18.06.2020
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Rechtssatz

Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach Paragraph 142, UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133206

Im RIS seit

03.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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