RS OGH 2001/11/27 1Ob259/01x, 1Ob16/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

ABGB §1074 f

Rechtssatz

Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle kann wirksam vereinbart werden. In der Erklärung des Verpflichteten, die Vorkaufsbelastung auf den Rechtsnachfolger zu überbinden, liegt keine unzulässige Verlängerung des Vorkaufsrechts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115958

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0010OB00259_01X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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