Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1053;ABGB §1054;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z2;GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 340;
Rechtssatz: Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer, die eine Entlastung (= Vermehrung) des Vermögens des Verkäufer... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §15 Abs2;JagdG NÖ 1974 §16 idF 6500-4;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1054;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0025 E 17. Dezember 1981 VwSlg 5638 F/1981; RS 1 S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine zu HR A 1891 des Handelsregisters beim Landes- als Handelsgericht Feldkirch protokollierte Offene Handelsgesellschaft mit der Firma "H". Ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind RH, B, und Dipl.-Ing. AH, M. Seit 9. März 1973 ist im Handelsregister die Gesamtprokura des Dkfm. RB, B, eingetragen. Weiters war JN, B, vom 9. März 1973 bis 26. Jänner 1976 (Tag der Eintragung im Handelsregister) Gesamtprokurist, beschränkt auf die Hauptniederlassung. In ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1054; ABGB §861;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 861 heute ... mehr lesen...
Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §7;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §9;
Rechtssatz:
Der Anschlusszwang an eine Gemeindewasserversorgungsanlage kann nur gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Pächter eines bebauten Grundstückes ausgesprochen w... mehr lesen...