Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 17. 12. 2008 wurde über das Vermögen der Tochter der Klägerin zu ***** das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurde das der Klage zugrunde liegende Fahrzeug Pkw Mini Cooper S Cabrio, Baujahr 2008, das im Exekutionsverfahren zu ***** des Bezirksgerichts Klosterneuburg am 27. 10. 2008 zugunsten einer anderen Gläubigerin gepfändet worden war, dem Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war selbständiger Vermögensberater und hatte die Vermittlung von stillen Beteiligungen an einer „S***** Inc.“ (im Folgenden kurz: S*****) übernommen. Wie auch andere Vermögensberater war der Beklagte vom Schweizer Staatsbürger R***** W***** damit beauftragt worden, stille Beteiligungen an dieser amerikanischen Gesellschaft zu verkaufen, deren Präsident er sei. Bis zum 31. 12. 2006 waren Veranlagungen über eine „H***** H*****“ erfolgt, hinter welcher ebenfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Friedrich/Schaller/Zabini Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei T***** GmbH in Liquidation, *****, vertreten durch Dr. Erwin Bajc und andere Rechtsanwälte in Bruck an der Mur, ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin schloss vier Kreditverträge ab, und zwar a. am 31. 1. 2003 mit der B***** GmbH, *****, (in der Folge: B GmbH) über einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 490.000 EUR zu Konto Nr 289.413, b. am 18. 3. 2004 mit der (aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 29. 4. 2003 durch Umwandlung der zu a. genannten GmbH hervorgegangenen) B***** GmbH & Co KG, *****, (im Weiteren: B KG) über einen Abstattungskredit von 650.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Lieferantin für „Repromaterial“, das etwa zum Einbau in Autohebebühnen und Bagger bestimmt ist. Seit den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts belieferte sie ein slowenisches Unternehmen, an dem Walter W***** als Gesellschafter beteiligt war. Bis 11. Mai 1995 waren aus diesen Lieferungen Forderungen der klagenden Partei von 500.000 DM und für Lieferungen an eine andere Gesellschaft solche von 200.000 DM bis 300.000 DM aufgelaufen. Walter W***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger Forderungen von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober 2002 ins Firm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 27. Jänner 2006 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. In diesem Verfahren meldeten die Gläubiger bisher Konkursforderungen im Ausmaß von insgesamt 7.369.352,45 EUR an, wovon der Kläger solche im Ausmaß von 4.509.201,61 EUR anerkannte. In der Konkursmasse befindet sich ein Guthaben von 1.921.641 EUR. Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, wurde am 3. Oktober... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der P***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 17. Februar 2005 Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei war aufgrund einer Vollmacht vom 29. Jänner 2003 mit der Alleinvertretung der (späteren) Gemeinschuldnerin in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten betraut. Die beklagte Partei hatte zuvor bereits Alfred P***** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses J***** Wien. Die L***** GmbH, deren Geschäftsführer Fritz L***** und deren Prokuristin Ines M*****, die Lebensgefährtin des Geschäftsführers, waren, verwaltete die Liegenschaft mit der Vollmacht auch Mietverträge abzuschließen. Es bestand aber keine Berechtigung ein Weitergaberecht ohne Zustimmung der Hauseigentümer zu vereinbaren, weil die Hauseigentümer in ihren Mietverträgen keine Weitergaberechte wünschten. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Die Firmengruppe, in der vor allem der Vater des Klägers das Sagen hatte, bestand aus über viele Jahre hinweg gut gehenden und bedeutenden Unternehmen im Heizung-Sanitär-Installationen-Gewerbe. Im Zuge der Jahre ging das Geschäft schlechter, und zwei Gesellschaften wurden 1992 zur H***** GmbH (in der Folge: Kreditnehmerin) fusioniert, an der der Vater des Klägers zu 18 %, der Kläger als alleiniger Geschäftsführer zu 1 % und eine Beteiligungs-GmbH ... mehr lesen...
Begründung: Im Jänner 2004 fuhr der Kläger anlässlich eines Wettbewerbsgewinns nach Olten, Schweiz, wo ihm von der C***** GmbH im Rahmen eines Beratungsgesprächs das gegenständliche Timesharing-Produkt empfohlen wurde. Die C***** GmbH vermittelt als Maklerin Ferienwohnrechte verschiedener Anbieter, ua auch der Beklagten. Zu diesem Zweck stehen ihr bereits mit Firmenstampiglie versehene Vertragsformulare der Beklagten zur Verfügung, die sie im Fall einer erfolgreichen Vermittlung a... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1016ABGB §1017
Rechtssatz: Erfährt der Treuhänder nachträglich von der Person des „wahren" Treugebers und stimmt er dem zu, so reicht dies für ein wirksames Zustandekommen der Treuhandvereinbarung mit dem „wahren" Treugeber aus. Entscheidungstexte 2 Ob 105/08t Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 105/08t ... mehr lesen...