Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hiebei handelt es sich um ein gut geschnittenes und sehr schönes Baugrundstück im Ortszentrum, welches mit dem Wohnhaus I***** bebaut ist. Diese Liegenschaft ist über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrzeugen aller Art gut erreichbar. Die Zufahrt zum Grundstück bzw zur Garage erfolgt über den F*****weg, ein Zugang ist ebenso von der I***** her möglich. Durch die innerörtliche zentrale Lage befind... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** E*****, vertreten durch Dr. Bernd Roßkothen, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei U*****AG, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Sal... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin restliche EUR 68.314,47 für erbrachte Werkleistungen laut Schlussrechnung vom 24. 8. 2004 und EUR 29.526,18 an Mehrkosten, die am 18. 1. 2005 fakturiert worden seien. Die Beklagte bestritt die Klagsbehauptungen und erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes „aufgrund der Unzulässigkeit des Rechtsweges", weil die Streitteile eine Schiedsvereinbarung getroffen hätten. Die Klägerin habe sowohl d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Honora Mie D*****, vertreten durch Dr. Ernst Gruber, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Roland A*****, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt in Wien, wegen 25.798,86 E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** Bau GesmbH, *****, vertreten durch Steiner & Steiner, Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1) Ing. Wolfgang C***** Großhandelskaufmann i. R. 2) Heide C*****, kfm. Anges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Enkelin des am 16. 11. 2002 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anton T*****. Die Beklagten sind dessen Töchter. Ihnen wurde die Verlassenschaft auf Grund des Testamentes vom 2. 4. 2001 je zur Hälfte ohne Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Im Testament wurde vom Erblasser zu Gunsten der Klägerin ein Vermächtnis über einen Barbetrag von ATS 500.000,-- angeordnet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 3... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, die miteinander verheiratet sind, treten im geschäftlichen Verkehr als "Architekturbüro S***** + K*****" auf. Über ihre berufliche Beziehung zueinander gibt es keine schriftliche Regelung. Ihre Einkünfte aus der Architektentätigkeit werden zusammengelegt. Die Ausgaben werden je nach Bedarf von dem einen oder anderen Ehepartner bestritten. Die Kläger schlossen mit der Beklagten einen Vertrag über Planungsleistungen. Der schriftliche Vertragsentwurf stammt von ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses per 30. 6. 2000. Mit Telefax vom 18. 5. 2000 zeigte der Antragsteller dem Rechtsvertreter der Antragsgegnerin an, dass er während der letzten 10 Jahre Aufwendungen im Umfang von ca S 1 Mio ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. April 1988 eröffnete die Beklagte gemeinsam mit dem Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds (WBSF, im Folgenden nur Fonds) bei der Rechtsvorgängerin der klagenden Bank (im Folgenden nur klagende Partei) ein “gemeinschaftliches” Girokonto (im Folgenden nur Baukonto) im Zusammenhang mit einem gemäß dem Wohnhaussanierungsgesetz 1984 (WSG 1984) geförderten Darlehen über 5,693 Mio S zur Sanierungsfinanzierung (“Sockelsanierung”) eines Wiener Mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 943 ABGB erwächst dem Geschenknehmer aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrag kein Klagerecht. Nur Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. "Wirkliche Übergabe" liegt vor, wenn neben dem Schenkungsvertrag ein anderer, von diesem verschiedener und als Übergabe erkennbarer Akt gesetzt wird, der nach außen in Erscheinung tritt ... mehr lesen...
Begründung: Das Bestellschreiben Rechtsvorgängerin der Beklagten, der V***** GmbH, FN *****, vom 10. 8. 1985 bezog sich auf die Verrohrungs- und Equipementmontage für den Umbau ihrer ***** zu einem Pauschalnettofestpreis von DM 2,1 Mio. Es wurde von ihrem Prokurist Dipl. Ing. Christian K*****, der seit 10. 8. 1995 - nach Umwandlung in eine AG -gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen vertretungsbefugt war, und Helmut L*****, der nur handlungsbevollmä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mitglieder des OÖ. Fußballverbands. Deren Mitgliedschaft wird durch die Satzungen dieses Verbands und das Regulativ für die dem Österreichischen Fußballverband angehörenden Vereine und Spieler in der jeweils gültigen Fassung (in der Folge kurz: ÖFB-Regulativ) geregelt. Die klagende Partei ist ein Linzer Fußballverein. Sie übernahm nach der Saison 1996/1997 sämtliche Rechte und Pflichten und den gesamten Fußballbetrieb eines anderen Linzer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005NO §69 Abs1a
Rechtssatz: Für den Abschluss eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall genügt eine nach § 69 Abs 1 NO beglaubigte Vollmacht, sofern in der Vollmacht der rechtsgeschäftliche Vorgang genannt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 19/01z Entscheidungstext OGH 30.01.2001 4 Ob 19/01z Veröff: SZ 74/17 5 Ob 110/13g Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Ehegattin waren Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde G***** mit den Grundstücken Nr 1068/1 Garten und Nr 1068/2 Baufläche. Mit Notariatsakt vom 4. 11. 1992 schenkten sie ihre Hälfteanteile den Beklagten je zur Hälfte auf den Todesfall. Die Beklagten nahmen die Schenkung an; der Erblasser und seine Ehegattin verzichteten ausdrücklich darauf, die Schenkung zu widerrufen. Geschenkgeber und Geschenknehmer unterschrieben den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger (als Gesellschaftergruppe I) schlossen am 22. 5. 1992 gemeinsam mit der Firma ***** A***** Baugesellschaft mbH (in der Folge A*****), der I***** und C***** AG (in der Folge: I*****) und der Investmentgesellschaft I*****, einer Gesellschaft nach österreichischem bürgerlichen Recht, die von der beklagten Partei vertreten wurde, zusammengefasst als Gesellschaftergruppe II, einen Kooperationsvertrag, mit dem unter anderem in Bratislava die Joint Vent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Entscheidung vom 8. 7. 1997, 5 Ob 2087/96i, war im zweiten Rechtsgang nur zu klären, ob das Klagebegehren im Einverleibungsanspruch des Wohnungseigentumsbewerbers nach § 25 Abs 1 WEG Deckung findet, wobei sich die Frage stellte, ob die hiefür unabdingbare schriftliche Zusage von Wohnungseigentum in der urkundlich festgehaltenen Vereinbarung vom 18. 5. 1992 (Beilage 4) oder im behaupteten gerichtlichen Vergleich... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §1005MRG §29 Abs1MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zum Abschluß des schriftlichen Zeitmietvertrags auf der Vermieterseite genügt die nicht schriftlich erteilte Bevollmächtigung eines der Miteigentümer. Entscheidungstexte 1 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 569/94 Veröff: SZ 67/130 = ImmZ 1994,448 5 Ob 208/10i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943ABGB §1005
Rechtssatz: Eine mündliche Bevollmächtigung zur Behebung eines Sparbuches muß jedenfalls dann als wirkliche Übergabe des Sparbuches angesehen werden, wenn dem Beschenkten der für die Herausgabe des Buches erforderliche Hinterlegungsschein übergeben wird und beim Hinterleger bereits eine schriftliche Vollmacht erliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 506/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seinerzeitige Klägerin und nunmehrige Wiederaufnahmsbeklagte hat im Vorverfahren 6 Cg 44/89 des Landesgerichtes Linz die Zahlung von 150.117,50 DM mit der Behauptung verlangt, sie sei Erbin des am 13. 4. 1987 verstorbenen Dr. Günther R*****. Dieser habe auf einem Spareinlagebuch der Sparkasse Passau ein Sparguthaben gehabt. Zu Unrecht habe der Beklagte den auf dem Sparbuch erliegenden Betrag behoben. Der Beklagte wendete ein, ihm sei das Sparbuch und das S... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §886ABGB §1005WEG §19 Abs1
Rechtssatz: Auch die Vollmacht zum Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung nach § 19 Abs 1 Z 2 WEG bedarf der Schriftform. Entscheidungstexte 5 Ob 55/89 Entscheidungstext OGH 14.07.1989 5 Ob 55/89 Veröff: MietSlg XLI/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 3.Februar 1975 verkauften die Beklagten der W*** IM E*** GmbH 14.040/21.700-Anteile an der Liegenschaft EZ 2333 KG Linz samt allen damit verbundenen Rechten und Pflichten; je 3830/21.700-Anteile (zusammen daher die restlichen 7660/21.700-Anteile) verblieben im Eigentum der Beklagten. In diesem Kaufvertrag wurde festgehalten, daß auf der Liegenschaft (durch die Käuferin) Eigentumswohnungen nach vorhandenen Bauplänen errichtet werden sollen. ... mehr lesen...
Begründung: Die nun beklagte S*** verfolgte als Mitglied einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes formierten Gruppe von Interessenten an der Erhaltung eines auch über Grundstücke der nunmehrigen Kläger führenden Weges gegen diese beiden Liegenschaftsmiteigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitgesellschafter vor einem Schiedsgericht ein auf den Gesellschaftsvertrag gegründetes Begehren auf Duldung, Unterlassung und Feststellung der Vertragswidrigkeit eines vom nunmehrigen Erstkläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hans Peter K*** war bei der klagenden Partei von Juni 1980 bis Ende Juli 1983 als Kundenberater im Außendienst tätig. Seine Aufgabe war es vor allem, Baumeister und Architekten über die Produkte der klagenden Partei zu informieren, Prospekte und Preislisten abzugeben und den Servicedienst zu versehen. Weiters hatte er die Aufgabe, Bauwillige über das bei Projekten zu verwendende Baumaterial zu beraten. Bestellungen von Kunden werden im Unternehmen der klagende... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005ABGB §1008ABGB §1020
Rechtssatz: Weder für den Abschluss des Bevollmächtigungsvertrages noch für den Widerruf der Vollmacht besteht Formzwang, es kommt daher auch konkludente Entziehung oder Einschränkung der Vollmacht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 609/85 Entscheidungstext OGH 17.12.1985 5 Ob 609/85 6 Ob 223/05w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte stand seit Jahren mit der Klägerin in Geschäftsverbindung. Am 11. 9. 1981 unterfertigte er nach Verhandlungen mit einem Vertreter der Klägerin namens G***** einen Antrag auf Abschluss einer Erlebens- und Ablebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 3,5 Millionen S und einer Laufzeit von 15 Jahren, wobei als Versicherungsbeginn der 1. 11. 1981 vorgesehen war. Der Antrag sah eine dreimonatige Bindung des Antragstellers vor, und zwar gerechne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005VersVG §159 Abs2VersVG §179 Abs2
Rechtssatz: Bezweckt eine Formvorschrift die Dokumentation der Ernstlichkeit des Parteiwillens oder eine gründliche Überlegung durch die Partei, dann gilt die Formvorschrift für den abzuschließenden Vertrag auch für die Vollmachtserteilung zum Abschluss dieses Vertrages. Die Formvorschrift des § 159 Abs 2 VersVG bezweckt den Nachweis der gründlichen Überlegung durch die Partei. Demnach genügt für... mehr lesen...
Begründung: Mit der in W***** (Bundesrepublik Deutschland) am 26. 4. 1983 ausgestellten Vollmachtsurkunde erteilte Georg H***** seiner Tochter Jutta F*****, Vollmacht, in seinem Namen einen notariellen Schenkungsvertrag auf den Todesfall samt Einwilligung in die erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen zu unterfertigen, womit er seine Liegenschaft EZ ***** II KG ***** schenkungsweise seiner Tochter Monika ***** auf den Todesfall übergebe. Dabei sei zur Sicherung des Schenkungs... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Neufestsetzung einer dem Land Tirol auf Grund des Tir. Straßengesetzes auferlegten Enteignungsentschädigung. Er hält dem Einwand des Antragsgegners Land Tirol, daß er sich in der Enteignungsverhandlung durch seinen Sohn als Vertreter mit der vom Sachverständigen genannten Entschädigung einverstanden erklärt habe, entgegen, sein Sohn sei zu einer solchen Erklärung nicht bevollmächtigt gewesen. Der Erstrichter wies den Antrag wegen Unzulässigkeit des Rech... mehr lesen...