Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter verpflichtet sich auf eigene Kosten zur jährlichen Wartung der Gas-Kombi-Therme. Bei Rückstellung der Wohnung ist dem Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten ein Nachweis über die regelmäßige Wartung zu erbringen." ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter verpflichtet sich auf eigene Kosten zur jährlichen Wartung der Gas-Kombi-Therme. Bei Rückstellung der Wohnung ist dem Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten ein Nachweis über die regelmäßige Wartung zu erbringen." ist gröblich benachteiligend im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125597Im RIS seit
17.01.2010Zuletzt aktualisiert am
08.03.2011