Norm
StGB §29Rechtssatz
Während § 29 StGB eine - indes bereits aus Z 10 des § 281 Abs 1 StPO relevante - Strafrahmenvorschrift darstellt, ist § 39 StGB Strafrahmen- und Strafbemessungsvorschrift in Einem. Wird verfehlt ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen in Anschlag gebracht, ohne die konkrete Strafe über der geltenden Höchstgrenze festzusetzen, ist das Urteil gleichwohl nichtig (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO).Während Paragraph 29, StGB eine - indes bereits aus Ziffer 10, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO relevante - Strafrahmenvorschrift darstellt, ist Paragraph 39, StGB Strafrahmen- und Strafbemessungsvorschrift in Einem. Wird verfehlt ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen in Anschlag gebracht, ohne die konkrete Strafe über der geltenden Höchstgrenze festzusetzen, ist das Urteil gleichwohl nichtig (Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, erster Fall StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125295Im RIS seit
22.08.2009Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021