Norm
§30 SMGRechtssatz
Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung von (allenfalls einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über Wirkstoff und Menge des psychotropen Stoffes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128204Im RIS seit
27.11.2012Zuletzt aktualisiert am
29.03.2021