Norm
ZPO §41 A1Rechtssatz
Das Ablehnungsverfahren bildet einen Zwischenstreit, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabhängig von dessen Ausgang zu entscheiden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zwischenstreit, AblehnungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126588Im RIS seit
07.04.2011Zuletzt aktualisiert am
30.10.2023