RS OGH 2024/8/26 1Ob41/10a; 1Ob111/10w; 7Ob155/10k; 8Ob21/10m; 2Ob142/10m; 9ObA8/11h; 6Ob41/11i; 9Ob

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Veröffentlicht am 26.08.2024
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Norm

ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 §480 Abs1

Rechtssatz

Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach Paragraph 480, Absatz eins, ZPO in der Fassung Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125957

Im RIS seit

13.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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