Norm
SMG §27 Abs2Rechtssatz
Unter dem „ausschließlich persönlichen Gebrauch" iSd Bestimmung des § 27 Abs 2 SMG ist nicht nur der Eigenkonsum, sondern auch das uneigennützige Handeln für den persönlichen Gebrauch eines anderen (vgl § 35 Abs 1 zweiter Fall SMG) zu verstehen.Unter dem „ausschließlich persönlichen Gebrauch" iSd Bestimmung des Paragraph 27, Absatz 2, SMG ist nicht nur der Eigenkonsum, sondern auch das uneigennützige Handeln für den persönlichen Gebrauch eines anderen vergleiche Paragraph 35, Absatz eins, zweiter Fall SMG) zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124624Im RIS seit
24.05.2017Zuletzt aktualisiert am
28.11.2024