RS OGH 2019/10/7 14Os102/19k, 14Os16/20i, 11Os166/19z, 14Os105/20b, 13Os50/20g, 11Os93/21t

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Veröffentlicht am 07.10.2019
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Norm

StGB §29
StGB §147 Abs3
StGB §153 Abs3

Rechtssatz

Wird eine Qualifikation durch die Zusammenrechnung von Schadensbeträgen aus mehreren Taten begründet (§ 29 StGB), genügt es zur rechtlichen Annahme der Qualifikation in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Täters die (ziffernmäßig bestimmte Höhe der) einzelnen Schadensbeträge erfasst. Hingegen muss der Vorsatz nicht auf die Gesamtschadenssumme gerichtet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132778

Im RIS seit

24.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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