Norm
StGB §302Rechtssatz
Zu § 101 StG ist der wirkliche Schadenseintritt nicht ein Tatbestandserfordernis, es genügt die Schädigungsabsicht.Zu Paragraph 101, StG ist der wirkliche Schadenseintritt nicht ein Tatbestandserfordernis, es genügt die Schädigungsabsicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0095844Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017